Eine pflegende Angehörige bedient einen Laptop
Pflegeleistungen

Pflegegeld: monatliche Unterstützung für Pflegebedürftige zu Hause

Lesedauer unter 3 Minuten

Redaktion

  • Barmer Internetredaktion

Qualitätssicherung

  • Nina Henkels (Barmer Pflegekasse)
  • Ingrid Drolshagen (Barmer Pflegekasse)

Pflegebedürftige, die von Privatpersonen zu Hause betreut werden, unterstützt die Barmer Pflegekasse unter bestimmten Voraussetzungen mit einem monatlichen Pflegegeld.

Neben der Unterstützung durch professionelle Pflegekräfte können Pflegebedürftige ihre Versorgung auch selbst sicherstellen, beispielsweise durch die Familie, Nachbarn oder Freunde. In diesem Fall erhalten pflegebedürftige Personen von der Barmer Pflegekasse ein monatliches Pflegegeld. Dieses können sie als Anerkennung an die betreuenden Personen weiterreichen. Auf Wunsch wird es auch direkt an eine Pflegeperson ausgezahlt. Die Höhe des Pflegegeldes richtet sich nach dem festgestellten Pflegegrad.

Wer kann Pflegegeld erhalten?

Sie können Pflegegeld beantragen, wenn Sie mindestens in Pflegegrad 2 eingestuft wurden und durch eine private Person zu Hause betreut werden.

Personen mit Pflegegrad 1 bekommen zwar kein Pflegegeld, erhalten aber andere Leistungen.

Wie hoch ist das Pflegegeld?

Das Pflegegeld beträgt monatlich in:

  
Pflegegrad 2332 Euro
Pflegegrad 3573 Euro
Pflegegrad 4765 Euro
Pflegegrad 5947 Euro

Wir überweisen Ihnen das Pflegegeld monatlich im Voraus.

Wenn Sie neben Ihren Angehörigen oder Freunden auch von einem ambulanten Pflegedienst oder einer Sozialstation betreut werden, können Sie jeweils anteilig Pflegegeld und Pflegesachleistungen beziehen. Dies wird dann als sogenannte Kombinationsleistung bezeichnet.

Wann wird das Pflegegeld gekürzt?

Das Pflegegeld wird in den folgenden Fällen vorübergehend reduziert oder eingestellt:

  • Während einer Kurzzeitpflege erhalten Sie die Hälfe des Pflegegeldes.
  • Nehmen Sie die Verhinderungspflege für ganze Tage in Anspruch, erhalten Sie währenddessen die Hälfte des Pflegegeldes. Wenn Sie die Verhinderungspflege stundenweise nutzen, erhalten Sie das Pflegegeld in voller Höhe.
  • Bei einer vollstationären Krankenhausbehandlung oder Reha-Maßnahme wird das Pflegegeld für 28 Tage weitergezahlt. Danach ruht der Anspruch bis zur Rückkehr nach Hause.

Das Pflegegeld kann auch gekürzt oder eingestellt werden, wenn Sie die regelmäßigen Beratungsbesuche nicht nachweisen.

Wenn Sie sich länger als 6 Wochen im Ausland außerhalb der EU/EWR oder der Schweiz aufhalten, ruht Ihr Anspruch auf Pflegegeld.

Wie beantragen Sie Pflegegeld?

Über den Online-Pflegeantrag können Sie Ihren Erstantrag auf Pflegegeld direkt online ausfüllen und versenden:

Zum Online-Pflegeantrag

Alternativ können Sie den Antrag auf Pflegeleistungen (PDF) auch herunterladen, das Häkchen bei „Pflegegeld“ setzen, diesen ausfüllen und per Post an uns schicken.

Beziehen Sie bereits Pflegeleistungen und möchten eine Änderung vornehmen, ist der Antrag auf Umstellung der Pflegeleistungen (PDF) für Sie der richtige. Gern können Sie sich hierzu auch persönlich beraten lassen.

Wichtig: Jeder Antrag per Post muss vor Zusendung an die Barmer Pflegekasse mit der Originalunterschrift der pflegebedürftigen Person oder ihrer gesetzlichen Vertretung versehen werden.

Was ist der Beratungseinsatz beim Bezug von Pflegegeld?

Erhalten Sie ausschließlich Pflegegeld, ist es erforderlich, dass Sie in regelmäßigen Abständen ein Pflegedienst oder eine Sozialstation besucht. Ziel dieses sogenannten Beratungseinsatzes ist es, Rat und Unterstützung rund um die Pflege zu Hause zu bieten. Die Kosten für den Beratungseinsatz übernimmt die Barmer Pflegekasse. Es ist wichtig, diese Besuche wahrzunehmen, da Ihr Pflegegeld ansonsten gekürzt oder auch die Zahlung komplett eingestellt  werden muss.

Ihre Barmer-Vorteile bei dem Bezug von Pflegegeld

  • Unterstützung für pflegende Verwandte oder Freunde: Mit dem Pflegegeld können Pflegebedürftige den Menschen, die sie betreuen, eine finanzielle Anerkennung zukommen lassen.
  • Pflegegeld online beantragen: Den Antrag auf Pflegegeld können Sie ganz bequem online stellen.
  • Beratung für Angehörige: Als Pflegekasse bieten wir auch kostenfreie Beratung für pflegende Angehörige an, z. B. über den Barmer PflegecoachPflegekurse oder persönliche Beratung zu Hause.

  • SGB XI - Elftes Sozialgesetzbuch - Soziale Pflegeversicherung 
  • Gemeinsames Rundschreiben des GKV- Spitzenverbandes zu den leistungsrechtlichen Vorschriften des SGB XI

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