Anträge und Bescheinigungen

Viele Anträge und Bescheinigungen können Sie einfach online ausfüllen oder herunterladen. Loggen Sie sich dafür mit Ihrem Benutzerkonto ein oder registrieren Sie sich, sofern Sie noch keines haben. Alternativ können Sie uns Formulare oder Unterlagen auch über das Online-Postfach oder per Post schicken.

Ihr gesuchtes Formular ist nicht dabei? Schreiben Sie uns über das Postfach oder rufen Sie uns an: 0800 333 1010

Übersicht aller begonnenen Formulare und offenen Online-Antworten

Änderungen mitteilen

Ihr Name hat sich geändert? Teilen Sie uns mit, wie Sie jetzt heißen:
Namensänderung mitteilen

Ihre neue Adresse oder Telefonnummer können Sie uns bequem online mitteilen:
Neue Anschrift oder Telefonnummer mitteilen

Sie möchten die Telefonnummer zu Ihrem Benutzerkonto ändern?
Telefonnummer zum Benutzerkonto anpassen

Sie wechseln Ihren Arbeitgeber, möchten ein Studium beginnen oder sich arbeitssuchend melden? Teilen Sie uns mit, was sich an Ihrer Lebenssituation ändert: 
Änderungen in der Versicherung mitteilen

Hier können Sie Ihre Bankverbindung oder Ihr SEPA-Lastschriftmandat neu anlegen und pflegen:
Bankverbindung und SEPA-Lastschriftmandat verwalten

Haben Sie noch kein Benutzerkonto, können Sie unser Blanko-Dokument nutzen:
SEPA-Lastschriftmandat erteilen (PDF)

Ihre E-Mail-Adresse, die Sie für Benachrichtigungen zu Ihrem Benutzerkonto hinterlegt haben, können Sie hier ändern:
E-Mail-Adresse ändern

Nutzen Sie unser Blanko-Dokument, wenn Sie uns Ihre Steuer-ID mitteilen möchten. Sie können das ausgefüllte Dokument anschließend ganz einfach über Ihr Postfach in Meine Barmer oder in der Barmer-App hochladen und zurückschicken. 

Entrichten Sie Ihre Beiträge selbst an die Barmer? Dann nutzen Sie bitte dieses Dokument: Steuer-Identifikationsnummer mitteilen (PDF).

Haben wir Sie im Zusammenhang mit unserem Bonus-/Prämienprogramm kontaktiert? Dann nutzen Sie bitte das folgende Dokument: Steuerrechtliche Berücksichtigung von Prämien- und Bonusprogrammen (PDF).

Versicherung und Mitgliedschaft

Zahlen Sie Ihre Beiträge selbst, schicken wir Ihnen den Nachweis für das Finanzamt automatisch per Post. Sie haben das Dokument nicht mehr? Dann rufen Sie uns an oder schreiben uns über Ihr Postfach.

Sie möchten sich freiwillig versichern, weil Sie sich zum Beispiel selbstständig machen? Dann nutzen Sie unser Formular:
Freiwillige Versicherung beantragen

Wenn Sie bereits freiwillig versichert sind, teilen Sie uns Änderungen zu Ihren Einnahmen oder Ihrer Tätigkeit bitte über das folgende Formular mit:
Einnahmeänderung bei freiwilliger Versicherung

Benötigen Sie eine neue Gesundheitskarte, weil Sie Ihre Karte verloren haben oder diese beschädigt ist?
Neue Gesundheitskarte bestellen

Ihr Foto für die elektronische Gesundheitskarte können Sie online übermitteln:
Foto für die Gesundheitskarte hochladen

Als kurzfristigen Ersatz für Ihre Gesundheitskarte stellen wir Ihnen eine Bescheinigung für die Behandlung in einer Arzt- oder Zahnarztpraxis als PDF oder per Faxversand zur Verfügung.
Ersatzbescheinigung herunterladen

Werden Sie einfach online Mitglied bei der Barmer:

Für die Agentur für Arbeit, das Jobcenter oder für Ihren neuen Arbeitgeber ist keine Versicherungsbescheinigung erforderlich. Teilen Sie einfach mit, dass Sie bei der Barmer versichert sind.

Sollte dennoch nach einer Bescheinigung gefragt werden, können Sie diese hier herunterladen:
Versicherungsbescheinigung herunterladen

Sie benötigen einen Nachweis darüber, seit wann Sie bei uns versichert sind, weil Sie zum Beispiel einen Minijob beginnen? Wir stellen Ihnen gern eine individuelle Bescheinigung aus. Rufen Sie uns einfach unter 0800 333 1010 an oder schreiben Sie uns eine Nachricht über das Postfach.

Veränderungen in Ihrer Tätigkeit (zum Beispiel neuer Arbeitgeber, Beginn eines Studiums) können Sie uns hier mitteilen:
Änderungen in der Versicherung mitteilen

Der Versicherungsnummernachweis ersetzt den Sozialversicherungsausweis. Für Ihren Arbeitgeber ist er nicht mehr erforderlich.

Sollten Sie dennoch einen Nachweis benötigen, beantragen wir ihn gerne beim zuständigen Rentenversicherungsträger für Sie.
Versicherungsnummernachweis beantragen

Sie zahlen Ihre Beiträge zur Pflegeversicherung direkt an die Barmer? Dann teilen Sie uns bitte online mit, ob und wie viele Kinder Sie haben. Wir prüfen, ob sich Ihre Beiträge reduzieren.
Kinder für Beitrag zur Pflegeversicherung mitteilen

Mehr dazu erfahren Sie in unserem Info-Artikel zum Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG).

Familie

Als Barmer-Mitglied können Sie Familienmitglieder mitversichern und Ihr Baby schon vor der Geburt bei uns anmelden.

Ihre Familie ist bei der Barmer bestens abgesichert, ganz ohne zusätzlichen Beitrag. Um die kostenfreie Absicherung fortführen zu können, schreiben wir Sie regelmäßig an, ob sich etwas geändert hat. Für Ihre Antwort können Sie ganz einfach unseren Online-Fragebogen nutzen:

Es ist soweit: Den nächsten Online-Fragebogen zur Familienversicherung können wir mit Ihren Antworten von diesem Mal automatisch ausfüllen. So müssen Sie die Informationen nicht neu eingeben, sondern sie nur noch bestätigen, korrigieren oder ergänzen. Danke für Ihre vielen Hinweise zu diesem Thema - und für Ihre Geduld!

Profitieren Sie von Vorteilen und besonderen Leistungen während der Schwangerschaft und in den ersten Lebensmonaten Ihres Kindes:
Zum Familien-Plus-Paket anmelden

Wenn Sie bereits am Familien-Plus-Paket teilnehmen, können Sie Rechnungen bequem über das Postfach einreichen:
Rechnungen einreichen

Mit dem Mutterschaftsgeld sind Sie rund um die Geburt Ihres Kindes finanziell abgesichert. Informationen finden Sie in unserem Artikel "Mutterschaftsgeld für werdende Mütter". Den Antrag stellen Sie bequem online:
Mutterschaftsgeld beantragen

Gut versichert auch nach der Geburt: Teilen Sie uns online mit, ob und wie Sie Elternzeit nehmen oder ob Sie bereits Elterngeld beantragt haben, damit wir Ihren Versicherungsstatus prüfen können:
Elternzeit bzw. Elterngeld mitteilen

Sie sind aufgrund einer Betreuung Ihres Kindes zu Hause geblieben und haben dadurch einen Verdienstausfall erlitten? Dann können Sie Kinderkrankengeld beantragen:
Antrag auf Kinderkrankengeld

Sie benötigen mehr Informationen zum Thema? Diese finden Sie auf unserer Seite zum Kinderkrankengeld.

Studium und Schule

Eine Bescheinigung für das BAföG-Amt können Sie hier herunterladen:
BAföG-Bescheinigung herunterladen
Reichen Sie Ihre Studien- oder Schulbescheinigung schnell und bequem online ein:
Bescheinigung einreichen

Für die Einschreibung an einer Hochschule brauchen Sie einen Versicherungsnachweis. Diesen können Sie hier anfordern:
Versicherungsnachweis für die Hochschule

Sie kommen aus einem EU-/EWR-Staat, der Schweiz oder den Abkommensstaaten Bosnien, Herzegowina, Montenegro, Nordmazedonien, Serbien, Türkei und Tunesien und bewerben sich um einen Studienplatz in Deutschland? Hier können Sie den Antrag auf Ausstellung eines Versicherungsnachweises für die Hochschule herunterladen:

Bitte senden Sie die Unterlagen per Post an unsere zentrale Postanschrift: Barmer, 73523 Schwäbisch Gmünd, Germany. Sollten Sie uns per E-Mail an service@barmer.de antworten, beachten Sie bitte Folgendes: Wir verwenden eine TLS-Verschlüsselung jeweils in der aktuellen Version. Wenn Sie die TLS-Verschlüsselung aktiviert haben, können die Daten, die Sie an uns übermitteln, nicht von dritten mitgelesen werden.

Mit Ihrer Einschreibung an einer staatlichen / staatlich anerkannten Hochschule tritt die „Krankenversicherungspflicht der Studenten (KVdS)“ ein. Auf Antrag werden Sie von der KVdS befreit. Bitte beachten Sie dazu die nachfolgenden Informationen.

  • Ihr Antrag muss innerhalb von 3 Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht gestellt werden.
  • Es dürfen keine Leistungen seit Beginn der Befreiung in Anspruch genommen worden sein.
  • Die Befreiung kann nicht widerrufen werden.
  • Für die Dauer der Befreiung ist eine Familienversicherung nicht möglich. 

Hinweis: Die ausgesprochene Befreiung gilt bei allen gesetzlichen Krankenkassen und kann nicht widerrufen werden.

Dauer

Die Befreiung gilt solange, wie das Studium ununterbrochen fortbesteht und ohne die Befreiung die KVdS eintreten würde.

Hinweis: Eine kostenfreie Familienversicherung ist während der Dauer einer Befreiung nicht möglich.

Bitte senden Sie die Unterlagen per Post an unsere zentrale Postanschrift:

Barmer
42230 Wuppertal
Germany

Sollten Sie uns per E-Mail an service@barmer.de antworten, beachten Sie bitte Folgendes: Wir verwenden eine TLS-Verschlüsselung jeweils in der aktuellen Version. Wenn Sie die TLS-Verschlüsselung aktiviert haben, können die Daten, die Sie an uns übermitteln, nicht von dritten mitgelesen werden.

Gesundheit und Prävention

Sie haben an einem Gesundheitskurs teilgenommen? Die Barmer kann sich an den Kosten beteiligen. Welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen, lesen Sie in unserem Infoartikel.

Ihren Antrag auf Kostenbeteiligung können Sie hier stellen:
Antrag auf Kostenbeteiligung an Gesundheitskursen

Sie nehmen am Bonusprogramm teil? Über den Antrag können Sie Ihre Teilnahmebescheinigung direkt an das Bonusprogramm weiterleiten. Ihre Punkte werden Ihnen dann automatisch gutgeschrieben.

Sie möchten eine digitale Gesundheitsanwendung nutzen, weil Sie gesundheitliche Beschwerden oder ein ärztliches Rezept haben? Fragen Sie hier Ihren Rezeptcode an:
Rezeptcode für digitale Gesundheitsanwendungen

Sie benötigen mehr Informationen zum Thema? Diese finden Sie in unserem Artikel zu digitalen Gesundheitsanwendungen.

Ihnen sind Kosten durch eine Impfung entstanden? Beantragen Sie die Erstattung Ihrer Rechnungen einfach online:
Erstattung von Impfkosten beantragen

Unser Tipp: Die Barmer übernimmt die vollen Kosten für alle Reiseschutzimpfungen, die Sie und Ihre Familie für Ihre Reise benötigen. Zusätzlich bieten wir zahlreiche weitere Impfungen (z. B. HPV) als Satzungsleistung an. Weitere Hinweise finden Sie in unseren Artikeln:

Krankheit und Behandlung

Arztpraxen übermitteln Krankschreibungen in der Regel automatisch an uns (eAU). Sie haben noch eine Papierausfertigung für die Krankenkasse bekommen? Reichen Sie sie über einen dieser Wege ein:

Mit dem Kompass behalten Sie immer den Überblick über Ihre Krankschreibungen.

Wenn für Sie Fahrkosten entstanden sind, können Sie mit unserem Formular eine Erstattung beantragen:
Antrag auf Fahrkostenerstattung (PDF)

Ihre Ärztin oder Ihr Arzt hat Ihnen bescheinigt, dass Sie Haushaltshilfe brauchen? Mit unseren Online-Formularen können Sie bequem Haushaltshilfe beantragen, verlängern und sich die Kosten erstatten lassen.

 

Mehr dazu finden Sie in unserem Artikel zur Haushaltshilfe.

Mit der Kostenübersicht behalten Sie den Überblick, welche Leistungen (z. B. Untersuchungen oder Medikamente) mit uns abgerechnet wurden:
Kostenübersicht

Alternativ können Sie eine Patientenquittung per Post anfordern:
Patientenquittung

Wenn sich im laufenden Krankengeldbezug Ihre Bankverbindung geändert hat, können Sie uns die Änderung mit Hilfe dieses Formulars mitteilen:
Änderung der Bankverbindung (PDF)

Nahe Angehörige von Versicherten mit Behinderung haben unter Umständen Anspruch auf Krankengeld, wenn sie als Begleitperson bei stationären Behandlungen mit aufgenommen werden. Nutzen Sie unser Formular für Ihren Antrag:

Anträge und Informationen zum Kinderkrankengeld finden Sie weiter oben auf dieser Seite im Abschnitt Familie.

Mit dem Online-Formular beantragen Sie die Erstattung bereits geleisteter Zuzahlungen oder auch die Vorauszahlung der Zuzahlungsgrenze für das kommende Jahr:

Zuzahlungsbefreiung vorlegen

Dass Sie zuzahlungsbefreit sind, können Sie in Arztpraxen oder Apotheken elektronisch nachweisen. Am einfachsten geht das übrigens mit der Barmer-App.

Zuzahlungsbefreiung vorlegen

Pflege

Ihren Antrag auf Pflegeleistungen können Sie einfach online stellen:

Sie möchten, dass eine von Ihnen ausgewählte Person Ihre Interessen bei der Barmer für Sie vertritt? Dann nutzen Sie hierfür unser Formular:
Vollmacht erteilen (PDF)
Diesen Antrag bieten wir Ihnen als PDF zum Herunterladen an:
Antrag auf Umstellung oder Höherstufung (PDF

Zum Beispiel nach einer Krankenhausbehandlung kann Hilfebedarf bestehen, der nur im Rahmen einer Kurzzeitpflege abgedeckt werden kann.

Unter bestimmten Voraussetzungen haben Pflegepersonen Anspruch auf Ersatzpflege, die Sie mit dem entsprechenden Formular beantragen können:

Hier können Sie einen Antrag auf Wohngruppenzuschlag stellen:
Antrag auf Wohngruppenzuschlag (PDF)

Wenn Sie Ihren Wohnbereich für die Pflege zuhause verändern müssen:
Antrag auf Wohnraumanpassung (PDF)

Wichtige Hinweise dazu, was Sie bei diesem Antrag unbedingt beachten sollten und welche Veränderungen konkret bezuschusst werden können, gibt Ihnen unser Faltblatt "Veränderung des Wohnbereiches - Wann zahlt die Pflegekasse?".

Sie möchten einen Zuschuss zu den Stromkosten für Ihr stromführendes Hilfsmittel (z.B. Sauerstoffkonzentrator, Elektrorollstuhl) beantragen? Dann nutzen Sie hierfür unsere Formulare.

Sie zahlen Ihre Beiträge zur Pflegeversicherung direkt an die Barmer? Dann teilen Sie uns bitte online mit, ob und wie viele Kinder Sie haben. Wir prüfen, ob sich Ihre Beiträge reduzieren.
Kinder für Beitrag zur Pflegeversicherung mitteilen

Mehr dazu erfahren Sie in unserem Info-Artikel zum Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG).

Ausland und Reise

Sie wurden im Ausland medizinisch behandelt? Bis zu einer Gesamtsumme von 1.000 Euro beantragen Sie die Erstattung Ihrer Rechnungen einfach online:
Erstattung von Auslandskosten beantragen

Ist der Rechnungsbetrag höher, senden Sie uns die Rechnung bitte im Original zu, zusammen mit dem PDF-Formular:
Antrag auf Erstattung von Behandlungskosten im Ausland (PDF)

Weitere wichtige Hinweise finden Sie auf unserer Seite zu Auslandsleistungen.

Ihnen sind Kosten durch eine Impfung entstanden? Beantragen Sie die Erstattung Ihrer Rechnungen einfach online:
Erstattung von Impfkosten beantragen

Unser Tipp: Die Barmer übernimmt die vollen Kosten für alle Reiseschutzimpfungen, die Sie und Ihre Familie für Ihre Reise benötigen. Zusätzlich bieten wir zahlreiche weitere Impfungen (z. B. HPV) als Satzungsleistung an. Weitere Hinweise finden Sie in unseren Artikeln:

Für die Reise in bestimmte Länder benötigen Sie einen Auslandskrankenschein.
Eine provisorische Ersatzbescheinigung hilft Ihnen dann weiter, wenn Sie auf Reisen in Europa Ihre Europäische Krankenversichertenkarte (EHIC) vergessen haben. Beide Dokumente können Sie herunterladen:
Auslandskrankenschein / Ersatzanspruchsausweis

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