Ein älterer Mann schiebt eine ältere Frau im Rollstuhl in den Garten
Pflegeleistungen

Pflegesachleistungen – Unterstützung für zu Hause durch ambulante Pflegekräfte

Lesedauer unter 3 Minuten

Redaktion

  • Barmer Internetredaktion

Qualitätssicherung

  • Nina Henkels (Barmer Pflegekasse)
  • Ingrid Drolshagen (Barmer Pflegekasse)

Werden Pflegebedürftige von professionellen Pflege- und Betreuungsdiensten oder Sozialstationen zu Hause versorgt, zahlt die Barmer für diese Unterstützung sogenannte Pflegesachleistungen.

Viele Pflegebedürftige wünschen sich eine Betreuung in den eigenen vier Wänden. Können die Angehörigen dies nicht ermöglichen, wird häufig die Hilfe durch professionelle Pflegedienste, Betreuungsdienste oder Sozialstationen in Anspruch genommen. Die Kosten für diese Unterstützung übernimmt die Barmer Pflegekasse bis zu einem Höchstbetrag, der sich nach dem festgestellten Pflegegrad richtet. 

Was zählt zu den Pflegesachleistungen? 

Pflegesachleistungen werden von ambulanten Pflegediensten, Sozialstationen und Betreuungsdiensten erbracht. Zu den Leistungen zählen im Detail:

  • Körperbezogene Pflege wie Hilfe beim Duschen, An- und Ausziehen oder Unterstützung beim Essen
  • Betreuung bei der Gestaltung des Alltags und der Freizeit wie Spazierengehen, Spiele spielen, Zeitung lesen oder Arztbesuche
  • Hilfe im Haushalt, beispielsweise beim Einkaufen, Kochen, Waschen oder bei der Reinigung der Wohnung

Jedoch darf nicht jeder Dienstleister alle Leistungen anbieten. So können beispielsweise nur Pflegedienste und Sozialstationen körperbezogene Pflegeleistungen erbringen – Betreuungsdiensten ist dies nicht erlaubt. Sie bieten ausschließlich Alltagsbegleitung und Hilfe im Haushalt an.

Pflegebedürftige können auch Leistungen von unterschiedlichen Anbietern miteinander kombinieren. Sie können die Art der Leistungen, den Umfang und auch die Häufigkeit der häuslichen Pflege so zusammenstellen, wie sie es benötigen.

Wer kann Pflegesachleistungen erhalten?

Sie können Pflegesachleistungen nutzen, wenn Sie mindestens in Pflegegrad 2 eingestuft wurden und durch einen professionellen Pflege- oder Betreuungsdienst oder eine Sozialstation zu Hause versorgt werden möchten.

Wichtig: Der ambulante Dienst bzw. die Sozialstation muss von den gesetzlichen Pflegekassen zugelassen sein.

Personen mit Pflegegrad 1 haben keinen Anspruch auf Pflegesachleistungen. Sie können jedoch den monatlichen Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro für körperbezogene Pflege- oder sonstige Betreuungsleistungen verwenden.

Bis zu welcher Höhe werden Pflegesachleistungen von der Barmer übernommen?

Für körperbezogene Pflege, pflegerische Betreuung und Unterstützung bei der Haushaltsführung übernimmt die Barmer Pflegekasse monatlich Kosten bis zu den folgenden Höchstbeträgen:

  
Pflegegrad 2761 Euro
Pflegegrad 31.432 Euro
Pflegegrad 41.778 Euro
Pflegegrad 52.200 Euro

Pflegesachleistungen werden nicht ausgezahlt. Die Anbieter rechnen diese direkt mit der Barmer Pflegekasse ab.

Werden die Pflegesachleistungen nicht voll ausgeschöpft und findet zusätzlich eine private Versorgung durch Familie oder Bekannte zu Hause statt, zahlt die Pflegekasse ergänzend ein anteiliges Pflegegeld. Man spricht dann von einer Kombinationsleistung.

Wie beantragen Sie Pflegesachleistungen?

Sie können Ihren Erstantrag auf Pflegesachleistungen direkt über den Online-Pflegeantrag ausfüllen und versenden:

Zum Online-Pflegeantrag

Sie können den Antrag auf Pflegeleistungen auch als PDF herunterladen, das Häkchen bei "Pflegesachleistung" setzen und per Post an uns schicken.

Beziehen Sie bereits Pflegeleistungen und möchten eine Änderung vornehmen, ist der Antrag auf Umstellung der Pflegeleistungen (PDF zum Herunterladen) für Sie der richtige.

Wichtig: Vergessen Sie nicht, Ihren Antrag vor Zusendung per Post an die Barmer Pflegekasse mit der Originalunterschrift der pflegebedürftigen Person oder ihrer gesetzlichen Vertretung zu versehen.

Wie finden Sie einen geeigneten Anbieter?

Bei der Suche nach einem Pflege- oder Betreuungsdienst oder einer Sozialstation helfen Ihnen der Barmer Pflegelotse oder die Kolleginnen und Kollegen Ihrer Barmer Geschäftsstelle gerne weiter.

Können Pflegesachleistungen umgewandelt werden?

Haben Sie die Pflegesachleistungen nicht vollständig in Anspruch genommen, können Sie bis zu 40 Prozent Ihrer Pflegesachleistung für die Finanzierung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag nutzen (sog. Umwandlungsanspruch). Dazu zählen beispielsweise Betreuungsangebote oder Angebote zur Entlastung von pflegenden Angehörigen.

Mehr zu diesen Angeboten und wie Sie Anbieter in Ihrer Nähe finden, erfahren Sie in unserem Artikel zum Entlastungsbetrag.

Ihre BARMER-Vorteile beim Bezug von Pflegesachleistungen

  • Pflege im eigenen Zuhause: Mit Pflegesachleistungen erhalten Pflegebedürftige Unterstützung durch professionelle Pflegekräfte dort, wo sie sich am wohlsten fühlen – im eigenen Zuhause.
  • Einfacher Online-Antrag: Beantragen Sie Pflegesachleistungen bequem über unseren Online-Pflegeantrag.
  • Beratung für Angehörige: Als Pflegekasse bieten wir Ihnen mit dem Barmer Pflegecoach eine Plattform rund um das Thema Pflege mit alltagsnahen Tipps und weiterführenden Informationen für Pflegende, Pflegekurse oder persönliche Beratung zu Hause.

Zentrale Postadressen für Rechnungen von Leistungserbringern

Leistungserbringer senden Ihre Rechnungen bitte an die folgenden zentralen Postadressen: 

Barmer, 42266 Wuppertal
(PLZ-Raum 00000 - 46999)
Barmer, 73524 Schwäbisch Gmünd
(PLZ-Raum 47000 - 99999)