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Anschlussrehabilitation nach Krankenhausbehandlungen

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Eine Anschlussrehabilitation (AR) – die Deutsche Rentenversicherung spricht auch von Anschlussheilbehandlung (AHB) – soll Patienten nach einem Krankenhausaufenthalt den Wiedereinstieg in den Alltag erleichtern. Sie wird meist bei schweren Erkrankungen, Operationen oder Unfällen empfohlen, bei denen eine sofortige Weiterbehandlung erforderlich ist.

Das wesentliche Merkmal einer Anschlussrehabilitation besteht darin, dass die medizinischen Maßnahmen unmittelbar auf einen Krankenhausaufenthalt folgen. Ziel der Anschlussrehabilitation ist es, die Leistungsfähigkeit von Patienten und Patientinnen für Alltag und Berufsleben wiederherzustellen. Dabei gilt es vor allem, verlorengegangene Funktionen wiederzuerlangen und/oder auszugleichen. Die Barmer übernimmt die Kosten für die Anschlussrehabilitation, sofern nicht ein anderer Kostenträger, zum Beispiel die Deutsche Rentenversicherung, vorrangig zuständig ist.

Wann und wo erfolgt eine Anschlussrehabilitation?

Die Anschlussreha sollte im besten Fall unmittelbar nach dem Krankenhausaufenthalt begonnen werden, jedoch spätestens innerhalb von 14 Tagen nach der Entlassung.

Die Dauer der Behandlung beträgt üblicherweise ca. drei Wochen, wobei eine Verkürzung oder Verlängerung in einzelnen Fällen möglich ist. Sie kann ambulant oder stationär stattfinden.

Welche Voraussetzungen gelten für eine Anschlussrehabilitation?

Ob eine Anschlussrehabilitation nach einem Krankenhausaufenthalt empfohlen und bewilligt wird, hängt von den medizinischen Voraussetzungen ab:

  • Die Anschlussrehabilitation muss von dem behandelnden Arzt oder der behandelnden Ärztin des Krankenhauses veranlasst worden sein.
  • Die Anschlussrehabilitation muss unmittelbar auf den Krankenhausaufenthalt folgen oder spätestens 14 Tage nach dessen Ende begonnen werden.

Lassen Sie sich gern im Detail persönlich beraten.

Wie wird eine Anschlussrehabilitation beantragt?

Die Anregung einer Anschlussrehabilitation erfolgt durch die behandelnde Ärztin oder den behandelnden Arzt im Krankenhaus. Die Antragstellung wird durch das Krankenhaus (in der Regel durch den Sozialdienst) vorgenommen. In vielen Kooperationseinrichtungen wird ein Transportservice vom Krankenhaus in die Rehabilitationsklinik angeboten.

Werden die Kosten für eine Anschlussrehabilitation von der Barmer übernommen?

Steht das Wiedererlangen der Erwerbsfähigkeit im Vordergrund dann ist die Deutsche Rentenversicherung der zuständige Rehabilitationsträger und übernimmt die Kosten der Anschlussheilbehandlung. Die Barmer trägt die Kosten für eine Anschlussrehabilitation in den Fällen, die nicht in die Zuständigkeit der Deutschen Rentenversicherung fallen. Dann übernehmen wir die Kosten der ärztlichen und therapeutischen Behandlung, Unterkunft, Verpflegung sowie Fahrkosten.

Für eine Anschlussrehabilitation gilt eine Höchstgrenze von maximal 28 Tagen je Kalenderjahr, für die die Zuzahlung geleistet werden muss. Dabei wird die Zeit der Krankenhausbehandlung bereits angerechnet. Versicherte ab dem 18. Lebensjahr zahlen 10 Euro pro Kalendertag (stationäre Anschlussrehabilitation) bzw. 10 Euro pro Behandlungstag (ambulante Anschlussrehabilitation) dazu.

Ihre Barmer-Vorteile bei einer Anschlussrehabilitation

  • Umfassende Leistungen: Wir übernehmen die Kosten für die ärztliche und therapeutische Behandlung, Unterkunft, Verpflegung und Fahrkosten.
  • Geprüfte Qualität: Für die Maßnahmen stehen ausgewählte, qualitätsgeprüfte Vertragskliniken zur Verfügung.
  • Vertrautes Umfeld: Die ambulante Anschlussrehabilitation ist am Wohnort oder in Wohnortnähe möglich.

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  • Jederzeit mit der Kompass-Funktion den Bearbeitungsstand eingereichter Anträge einsehen 
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