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Arzneimittel-Rabattverträge – hochwertige Medikamente mit Rabatt

Lesedauer unter 2 Minuten

Redaktion

  • Barmer Internetredaktion

Qualitätssicherung

  • Heidi Günther (Apothekerin bei der Barmer)

Ziel der Barmer ist es, Ihnen eine hochwertige Arzneimittelversorgung zu bezahlbaren Preisen zu bieten. Hierfür schließen wir seit Jahren mit vielen Arzneimittelherstellern Rabattverträge über Arzneimittel ab (Originale und Generika).

Was sind Arzneimittel-Rabattverträge?

Arzneimittel-Rabattverträge sind für Krankenkassen ein sehr effektives Instrument, den steigenden Ausgaben für Arzneimittel und Medikamente entgegenzuwirken. Dies wird vom Gesetzgeber ausdrücklich gefordert. Die Arzneimittel-Rabattverträge helfen den Krankenkassen, die Finanzlage zu stabilisieren und Ihren Versicherten hochwertige verschreibungspflichtige Medikamente zu bezahlbaren Preisen anzubieten.

Wie lange laufen Arzneimittel-Rabattverträge?

Seit langem haben Krankenkassen die Möglichkeit, Verträge mit Arzneimittelherstellern abzuschließen. Diese Vereinbarungen laufen normalerweise zwei Jahre. Bei der Auswahl unserer Partner legen wir neben dem Preis besonderen Wert auf eine gute Verträglichkeit und einfache Handhabung Ihrer Medikamente.

Haben Pharmahersteller Vorteile durch die Arzneimittel-Rabattverträge?

Für die Pharmahersteller bedeuten Arzneimittel-Rabattverträge mehr Planungssicherheit und teilweise gesicherten Umsatz. Im Gegenzug können sie den Krankenkassen Preisnachlässe geben. Am meisten profitieren jedoch die Versicherten: Durch günstigere Arzneimittelpreise steht mehr Geld an anderer Stelle zur Verfügung – zum Beispiel für andere Krankenkassenleistungen und die medizinische Versorgung.

Viele Fragen und Antworten haben wir Ihnen auf der FAQ-Seite zum Thema Arzneimittel-Rabattverträge zusammengefasst.

Wodurch unterscheiden sich Rabattarzneimittel?

Das Wichtigste zuerst: Auch wenn Ihr Rabattarzneimittel anders aussieht oder heißt, bleibt der Inhalt gleich und entspricht Ihrem bekannten Arzneimittel. Ihr neues Arzneimittel hat

  • die gleiche Qualität,
  • den gleichen Wirkstoff,
  • die gleiche Wirkstärke,
  • die gleiche oder eine vergleichbare Darreichungsform (wie z.B. Tablette, Kapseln, Zäpfchen oder Spritzen) und
  • die gleiche (Norm-)Packungsgröße

wie Ihr bisheriges Arzneimittel.

Das Rabattarzneimittel entspricht somit der Wirkung Ihres bekannten Arzneimittels. Ihre Ärztin oder Ihr Arzt entscheidet, welches Arzneimittel für Sie das richtige ist. Die Therapiefreiheit im Arzt-Patienten-Verhältnis bleibt erhalten. Ihre Apotheke ist gesetzlich dazu verpflichtet, vorrangig ein Rabattarzneimittel der Barmer abzugeben, wenn keine medizinischen Gründe dagegensprechen.

Bei medizinischen Fragen im Zusammenhang mit Ihren Medikamenten steht Ihnen auch der Barmer Teledoktor zur Verfügung.

Wie können Sie von den Arzneimittel-Rabattverträgen profitieren?

Ihr Arzt verschreibt Ihnen ein Medikament auf einem rosafarbenen Kassenrezept. Legen Sie dieses einfach in Ihrer Apotheke vor. Sie werden dafür ein hochwertiges Rabattarzneimittel der Barmer bekommen. Dabei gilt:

  • Sie erhalten entweder Ihr Arzneimittel über die gesamte Vertragslaufzeit (bis zu 24 Monate) immer vom selben Pharmahersteller, wenn dieser einen Exklusivvertrag mit der Barmer hat, oder
  • es stehen Ihnen bis zu drei Vertragsarzneimittel zur Verfügung (bei diesem sogenannten Mehrpartnermodell hat die Barmer bis zu drei Pharmahersteller als Vertragspartner). Fragen Sie in Ihrer Apotheke, wenn Sie ein bestimmtes Arzneimittel aus der Auswahl bevorzugen.

Sind die Rabattarzneimittel der Barmer zuzahlungsfrei, müssen Sie für diese nichts zusätzlich bezahlen.

Ihre Barmer-Vorteile bei Arzneimittel-Rabattverträgen

  • Hochwertige Arzneimittel zu günstigen Preisen: Sie profitieren von einer guten Arzneimittelversorgung, denn die Arzneimittel erfüllen alle gesetzlichen Qualitätsstandards – und das zu einem günstigeren Preis.
  • Investition in die medizinische Versorgung: Die Einsparungen aus den Rabattverträgen tragen dazu bei, dass mehr Geld an anderer Stelle zur Verfügung steht – zum Beispiel für andere Krankenkassenleistungen und die medizinische Versorgung.