Patientenrecht

Wahlrechte der Patientinnen und Patienten - entscheiden Sie selbst, wer Sie behandelt

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Redaktion

  • Ludwig Janssen (aHa-Texte Köln)

Qualitätssicherung

  • almeda GmbH

Als Versicherte der Barmer können Sie Ihre Ärztin/Ihren Arzt frei wählen.

Sie entscheiden, ob Sie zuerst einen kassenärztlich zugelassenen Allgemeinarzt aufsuchen oder sich gleich an einen Facharzt wenden. Es empfiehlt sich jedoch, zuerst den Hausarzt zu konsultieren. Er ist der Arzt Ihres Vertrauens, der Sie ggf. schon über einen längeren Zeitraum betreut, Ihre vorausgegangenen Krankheiten kennt und daher Ihre jeweilige Situation in der Regel (zunächst) am besten medizinisch beurteilen kann.

Wenn die Behandlungsmöglichkeiten Ihres Hausarztes für das vorliegende Problem ausgeschöpft sind, wird er Sie zu einem entsprechenden Facharzt überweisen.

Selbstverständlich sind alle Ärzte sowie Krankenhäuser verpflichtet, in Notfällen und bei Unfällen jeden zu behandeln.

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