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Empfängnisverhütung – Verhütung mit Pille, Spirale & Co.

Lesedauer unter 3 Minuten

Redaktion

  • Barmer Internetredaktion

Qualitätssicherung

  • Kerstin Grap (Abteilung Ambulante Versorgung, BARMER)

Die Entscheidung für die passende Empfängnisverhütung ist eine sehr persönliche Angelegenheit. Ob hormonelles oder hormonfreies Verhütungsmittel - Sie entscheiden gemeinsam mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt, welches für Sie das richtige ist. Ihre Barmer übernimmt die Kosten für die ärztliche Beratung und Untersuchung zur Empfängnisverhütung.

Pille, Spirale, Kondom & Co. – es gibt viele Methoden der Verhütung, wenn Sie nicht schwanger werden möchten. Die Barmer übernimmt die Kosten für die ärztliche Untersuchung und Beratung zu den Methoden der Empfängnisverhütung.

Wenn Sie noch keine 22 Jahre alt sind, übernehmen wir zusätzlich die Kosten für bestimmte empfängnisverhütende Mittel. Dazu zählen ärztlich verordnete Verhütungsmittel wie die Pille, hormonhaltige Verhütungspflaster und Vaginalringe sowie sogenannte Langzeitkontrazeptiva (z. B. Hormonstäbchen).

Wie wähle ich die passende Verhütungsmethode aus?

Für Frauen ist die Auswahl an verschiedenen Verhütungsmitteln groß. Die Methoden unterscheiden sich in der Zuverlässigkeit, ihrem Wirkprinzip und ihren Nebenwirkungen. Grundsätzlich sind die Methoden der Empfängnisverhütung unterteilt in natürliche, mechanische, hormonelle und chemische Verhütungsmittel.

Zusätzlich gibt es für Frauen, die mit der Familienplanung abgeschlossen haben oder bei denen es medizinisch notwendig ist, noch die Möglichkeit der Sterilisation.

Ihre Frauenarztpraxis ist die wichtigste Anlaufstelle, um die Vor- und Nachteile der verschiedenen Verhütungsmethoden zu besprechen und die für Ihre Lebenssituation und Ihren Körper geeignetste Methode zu bestimmen.

Wie kann ich die Leistungen zur Empfängnisverhütung in Anspruch nehmen?

  • Voraussetzung für die Verordnung eines empfängnisverhütenden Mittels ist die Untersuchung und Beratung durch Ihre Frauenärztin oder Ihren Frauenarzt.
  • Für die Untersuchung und Beratung legen Sie in der Frauenarztpraxis nur Ihre Gesundheitskarte vor. Ihre Ärztin oder Ihr Arzt stellt Ihnen dann ggf. ein Rezept für das gewählte Verhütungsmittel aus.

Werden die Kosten für die Empfängnisverhütung von der Barmer übernommen?

  • Die Barmer bezahlt die Kosten für verschreibungspflichtige Verhütungsmittel für Versicherte bis zum vollendeten 22. Lebensjahr, das heißt bis einen Tag vor dem 22. Geburtstag. Dazu zählen beispielsweise die Pille, hormonhaltige Verhütungspflaster, Vaginalringe, die Spirale, Hormonstäbchen oder die Dreimonatsspritze.
  • Ab 18 Jahren muss die gesetzliche Zuzahlung geleistet werden, welche bei 10 Prozent des Packungspreises liegt (mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro). Dies entspricht dem gleichen Umfang wie bei Arzneimitteln.

Die Barmer übernimmt keine Kosten für nicht verordnungsfähige Verhütungsmittel (z. B. Kondome, Diaphragma, etc.).

Übernimmt die Barmer die Kosten für die "Pille danach"?

Die "Pille danach" kann mittlerweile rezeptfrei in der Apotheke erworben werden. Für Versicherte bis 22 Jahren kann die Ärztin oder der Arzt ein Kassenrezept für das Medikament ausstellen.

Die Barmer übernimmt dann die Kosten. Ab 18 Jahren fällt auch dafür die gesetzliche Zuzahlung an. Wird die "Pille danach" ohne Rezept in der Apotheke gekauft, ist keine Kostenerstattung möglich – auch nicht bei Versicherten unter 22 Jahren.

Ihre Barmer-Vorteile bei Empfängnisverhütung und Verhütungsmitteln

  • Kostenübernahme: Wir zahlen die Kosten für die ärztliche Beratung und Untersuchung zur Empfängnisverhütung. Für junge Frauen bis zum vollendeten 22. Lebensjahr übernehmen wir zusätzlich die Kosten für ausgewählte verschreibungspflichtige Verhütungsmittel sowie die "Pille danach", sofern ein Rezept vorliegt.
  • Direkte Abrechnung: Für die Untersuchung und Beratung benötigen Sie lediglich Ihre Gesundheitskarte. Ihre Ärztin oder Ihr Arzt stellt Ihnen ein Rezept für das verordnete Verhütungsmittel aus.