Eine Therapeutin mit einer Patientin während einer Ball-Trainingseinheit
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Ergotherapie – Voraussetzungen, Behandlung & Kosten für Barmer-Versicherte

Lesedauer unter 3 Minuten

Redaktion

  • Barmer Internetredaktion

Qualitätssicherung

  • Sabine Wüster (Barmer)

Die Ergotherapie wird häufig mit der Arbeitstherapie gleichgesetzt. Eine ergotherapeutische Behandlung umfasst aber mehr als nur die Wiederherstellung der allgemeinen Arbeitsfähigkeit. Ziel der Ergotherapie ist es, dass Sie nach einem Unfall zum Beispiel wieder selbstständig am beruflichen, schulischen oder familiären Alltag teilnehmen können. Außerdem hilft Ihnen die Ergotherapie bei einer längeren Erkrankungen, besser im Alltag zurecht kommen. Die Barmer übernimmt die Kosten und unterstützt Sie bei einer ergotherapeutischen Behandlung.

Die Ergotherapie wird neben der allgemeinen Rehabilitation auch in der Kinderheilkunde und in der Altenpflege eingesetzt. Häufig sind nach einem Unfall oder bei einer Krankheit nicht nur Organe betroffen, sondern auch der Bewegungsapparat, die Sinne oder Psyche. Bei Kindern kann es zudem zu körperlichen oder psychischen Entwicklungsdefiziten kommen. Hier setzt Ergotherapie an, um die eingeschränkten Fähigkeiten wiederherzustellen oder zu verbessern.

Das Ziel der ergotherapeutischen Maßnahmen ist demnach: Die Wiederherstellung, Entwicklung, Verbesserung, Erhaltung oder Kompensation der krankheitsbedingt gestörten motorischen, sensorischen, psychischen und kognitiven Funktionen und Tätigkeiten.

Wie verläuft eine Ergotherapie bei Kindern und Erwachsenen?

Die ergotherapeutische Behandlung umfasst verschiedene Methoden und Verfahren sowie lebenspraktische Übungen. Bei der Behandlung werden Körper und Psyche mit funktionellen, spielerischen, handwerklichen und gestalterischen Tätigkeiten aktiviert. Häufig üben die Patienten dabei Aktivitäten des täglichen Lebens wie Anziehen, Essen oder die Körperpflege. Ebenso kann eine Beratung sinnvoll sein, etwa bei der Anpassung an ein neues Schul-, Arbeitsplatz oder Wohnraumumfeld.

Die Ergotherapie hilft auch, Defizite in der kindlichen Entwicklung auszugleichen. Beispielsweise verbessert Malen die Feinmotorik von Kindern. Und das Balancieren über schräge Ebenen hilft ihnen bei Koordinationsproblemen.

Werden die Kosten für die Ergotherapie von der Barmer übernommen?

  • Die Barmer übernimmt die Kosten für ärztlich verordnete ergotherapeutische Behandlungen in voller Höhe, für Sie bleibt lediglich die eventuelle gesetzliche Zuzahlung.
  • Legen Sie Ihrem Ergotherapeuten die vertragsärztliche Verordnung vor. Die Ergotherapie wird direkt hierüber abgerechnet.

Was sind die Voraussetzungen, um eine Ergotherapie zu bekommen?

  • Sie benötigen eine vertragsärztliche Verordnung, um eine Ergotherapie in Anspruch nehmen zu können. Eine privatärztliche Verordnung reicht nicht aus.
  • Sie haben die freie Wahl zwischen allen Ergotherapeuten, die einen entsprechenden Vertrag mit dem vdek (Verband der Ersatzkassen e. V.) geschlossen haben. Über diesen Rahmenvertrag zwischen dem vdek und dem Deutschen Verband der Ergotherapeuten (DVE ) wird dann die Durchführung einer ärztlich verordneten ergotherapeutischen Behandlung geregelt.
  • Art und Umfang der Ergotherapie bestimmt die Heilmittel-Richtlinie entsprechend Ihrem vorliegenden Krankheitsbild. Grundsätzlich verordnet der behandelnde Arzt ein konkretes Heilmittel. Die Barmer kann dabei keinen Einfluss auf die Verordnungspraxis nehmen.
  • Die Verordnung ist in der Regel bis zu 28 Tage gültig. Innerhalb dieser Zeit muss mit der Behandlung begonnen werden. Ausnahme: Der Vertragsarzt hat ein früheres Datum auf der Verordnung notiert.

Wie finden Sie eine Praxis für Ergotherapie?

Wir helfen Ihnen bei der Suche nach einem passenden Ergotherapeuten in Ihrer Nähe. Auf der Seite des Deutschen Verbands der Ergotherapeuten (DVE) finden Sie zugelassene Ergotherapeutinnen und -therapeuten. Eine Suche ist über den Ort oder die Postleitzahl möglich.

Das Wichtigste zur Ergotherapie auf einen Blick

  • Kostenübernahme: Die Barmer übernimmt die Kosten für eine Ergotherapie in voller Höhe, es bleibt lediglich die eventuelle gesetzliche Zuzahlung.
  • Unkomplizierte Abrechnung: Sie als Barmer-Versicherter erhalten die Ergotherapie ohne Eigenbeteiligung über Ihre Gesundheitskarte – einfacher geht es nicht.
  • Gesicherte Therapiebedingungen: Sie erhalten hochwertige therapeutische Leistungen durch zugelassene Ergotherapeuten des Deutschen Verbands der Ergotherapeuten (DVE).