Ein Zahntechniker misst die Größe eines Gebiss
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Härtefall bei Zahnersatz: Unterstützung bei geringem Einkommen

Lesedauer unter 4 Minuten

Redaktion

  • Barmer Internetredaktion

Qualitätssicherung

  • Simone Debes (BARMER)

Bei niedrigem Einkommen übernimmt die Barmer 100 Prozent der Kosten der sogenannten Regelversorgung. Erfahren Sie, welche Einnahmen bei der Härtefallberechnung berücksichtigt werden und wie Sie die Härtefallregelung beantragen können.

Wenn Sie Zahnersatz benötigen, wird Sie Ihre Zahnarztpraxis zunächst über die verschiedenen Therapiemöglichkeiten und die damit verbundenen Kosten informieren. Zudem erfahren Sie, welche Behandlung der Regelversorgung entspricht. Mit Regelversorgung wird der Zahnersatz bezeichnet, der medizinisch ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich ist. Die Kosten dieser Regelversorgung sind dabei von Ihrem individuellen zahnmedizinischen Befund abhängig.

Die Barmer beteiligt sich an den Kosten für einen Zahnersatz wie Kronen, Brücken und Prothesen mit einem gesetzlich geregelten Festzuschuss. Dieser Zuschuss beträgt 60 Prozent der Kosten für die Regelversorgung. Das heißt, 40 Prozent sind als Eigenanteil von Ihnen selbst zu bezahlen, auch wenn Sie sich für die günstigste Variante, die Regelversorgung entscheiden.

Für wen gilt die Härtefallregelung bei Zahnersatz?

Wenn Sie wegen geringer Einnahmen den Eigenanteil für Ihren Zahnersatz nicht bezahlen können, gibt es die sogenannte Härtefallregelung. Dabei erhalten Sie die Regelversorgung komplett kostenfrei, sofern bestimmte Voraussetzungen auf Sie zutreffen.

Einen Antrag auf Härtefallregelung bei Zahnersatz können stellen:

  • Personen mit monatlichen Bruttoeinnahmen unterhalb der für das Jahr 2024 geltenden Beträge:

    Personen ohne Angehörige = 1.414,00 Euro
    Personen mit 1 Angehörigen = 1.944,25 Euro
    Für jeden weiteren Angehörigen = 353,50 Euro
  • BAföG-Empfänger/innen
  • Sozialhilfe-Empfänger/innen
  • Bezieher/innen von Bürgergeld
  • Empfänger/innen von Kriegsopferfürsorge oder Grundsicherung
  • Heimbewohner/innen, deren Unterbringung die Sozialhilfe oder die Kriegsopferfürsorge trägt

Bei der Ermittlung der Bruttoeinnahmen werden alle Familienangehörigen berücksichtigt, die mit Ihnen in einem gemeinsamen Haushalt leben. Dies können sein:

  • Ihr Ehe- und Lebenspartner (auch wenn diese privat krankenversichert sind)
  • Ihre Kinder bis 18 Jahre – auch noch im kompletten Kalenderjahr, in dem sie 18 werden, egal wo und wie sie versichert sind
  • Ihre Kinder ab 19 Jahren, sofern sie in einer gesetzlichen Krankenversicherung familienversichert sind
  • Ihre Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, sofern das Kind Bürgergeld bezieht

Wichtig: Wer von den Zuzahlungen zu Arznei- und Heilmitteln befreit ist, fällt nicht automatisch unter die Härtefallregelung bei Zahnersatz. Bei der Versorgung mit Zahnersatz ist immer ein gesonderter Härtefallantrag und eine individuelle Prüfung erforderlich.

Antrag auf Härtefall

Welche Kosten übernimmt die Barmer für einen Härtefall bei Zahnersatz?

Die Barmer übernimmt im Härtefall 100 Prozent der Kosten für eine Regelversorgung, also den Festzuschuss und Ihren Eigenanteil. Die Regelversorgung deckt dabei alle medizinisch ausreichenden Leistungen für Ihren Zahnersatz ab. In diesem Fall entstehen für Sie keine Kosten. Nehmen Sie allerdings aufwändigere Leistungen als die der Regelversorgung in Anspruch, wie z. B. Edelmetall-Legierungen, Kronen aus Keramik oder Implantate, müssen Sie diese selbst bezahlen.

Unser Tipp: Wenn Sie sicherstellen wollen, dass Sie keinen Eigenanteil zahlen müssen, erklären Sie Ihrer Zahnarztpraxis, dass Sie die reine Regelversorgung ohne Mehrleistungen wünschen.

Was gilt bei Einkommen, die leicht über der Härtefallgrenze liegen?

Liegt Ihr Einkommen nur geringfügig über den angegebenen Grenzwerten, kann die Barmer zusätzlich zum Festzuschuss einen weiteren Betrag übernehmen. Hier gilt die sogenannte gleitende Härtefallregelung.

Die konkrete Berechnung kann immer erst nach Abschluss der Behandlung und anhand der endgültigen Zahnarztrechnung erfolgen. Den Antrag auf erhöhten Zuschuss zum Zahnersatz können Sie am Ende der Behandlung bei uns einreichen.

Antrag auf teilweise Befreiung

Sind Sie der Auffassung, dass die Voraussetzungen bei Ihnen vorliegen? Dann lassen Sie sich bitte persönlich beraten. Wir sind für Sie da – sprechen Sie uns an!

Wie stellen Sie den Härtefallantrag für Zahnersatz?

Liegen bei Ihnen die Voraussetzungen für einen Härtefall vor?

  1. Behandlungsplan erstellen lassen: Stellt Ihr Zahnarzt oder Ihre Zahnärztin fest, dass Sie Zahnersatz benötigen, erstellt die Zahnarztpraxis einen kostenfreien Behandlungsplan, den sie vor Beginn der Behandlung direkt an die Barmer sendet. Sie erhalten von Ihrer Zahnarztpraxis eine Patienteninformation mit allen notwendigen Angaben zu Ihrer geplanten Behandlung.
  2. Härtefallantrag einreichen: Den Antrag auf Härtefall können Sie hier herunterladen. Bitte senden Sie uns diesen ausgefüllt und zusammen mit Ihren Einkommensnachweisen zu. Nutzen Sie hierfür gerne Ihr persönliches Postfach über die Barmer-App oder den Bereich Meine Barmer auf dieser Homepage.
  3. Antrag genehmigen lassen: Wir prüfen Ihren Antrag und informieren Sie über die Höhe des Festzuschusses. Ihre Zahnarztpraxis wird direkt auf elektronischem Weg von uns informiert.
  4. Behandlung beim Zahnarzt: Die genehmigte Behandlung können Sie innerhalb von 6 Monaten  durchführen lassen. Bei einem Härtefall rechnet der Zahnarzt die Kosten für die Regelversorgung direkt mit der Barmer ab. Mehrleistungen außerhalb der Regelversorgung müssen Sie selbst bezahlen. Diese können wir nicht erstatten.

Ihre Barmer-Vorteile bei der Härtefallregelung bei Zahnersatz

  • Volle Kostenübernahme: Die Barmer übernimmt bei Härtefällen 100 Prozent der Kosten für die Regelversorgung.
  • Gleitende Härtefallregelung: Bei geringfügiger Überschreitung der angegebenen Einkommensgrenze ist ggf. ein  zusätzlicher Zuschuss möglich.
  • Bonus durch Vorsorge: Liegen die Voraussetzungen für eine vollständige Kostenübernahme bei Ihnen nicht vor, wird Ihre regelmäßige Vorsorge bei der geplanten Versorgung auf jeden Fall belohnt. Zahnersatz wird für Sie günstiger, wenn Sie über Ihr Bonusheft die regelmäßige Teilnahme an den Vorsorgeuntersuchungen bei Ihrem Zahnarzt nachweisen können. Jetzt auch als digitales Zahnbonusheft in der Barmer-App oder im Gesundheitsmanager von Meine Barmer verfügbar.