Eine Hand hält liebevoll eine andere Hand
Leistungen

Häusliche Krankenpflege - damit die Pflege auch zuhause gelingt

Lesedauer unter 4 Minuten

Redaktion

  • Barmer Internetredaktion

Qualitätssicherung

  • Dr. Nicole Wassiljew (Barmer)

Muss ein kranker Mensch zu Hause versorgt werden, stellt dies für alle Beteiligten eine Herausforderung dar. Gerade medizinische Maßnahmen wie das Setzen von Injektionen oder die Versorgung von Wunden können Patienten wie Angehörige überfordern. Aber auch die Körperpflege und die Bewältigung des Haushaltes sind in bestimmten Situationen erschwert. Im Rahmen der häuslichen Krankenpflege können wir Sie hier mit verschiedenen Leistungen unterstützen.

Die häusliche Krankenpflege stellt sicher, dass Sie bei Krankheit auch in Ihrem Wohnumfeld gut versorgt werden. Können Sie sich nicht selber helfen, ermöglich sie Ihnen neben der ärztlichen Behandlung die ambulante Hilfe durch professionelle Krankenpflegekräfte direkt bei Ihnen zu Hause. Sie kann auch an anderen geeigneten Orten durchgeführt werden, beispielsweise im Wohnumfeld Ihrer Familie, in der Schule oder im Kindergarten.

Welche Leistungen umfasst die häusliche Krankenpflege?

Die Leistungen der häuslichen Krankenpflege umfassen im Wesentlichen die folgenden drei Bereiche:

  • Behandlungspflege: Dies sind medizinische Hilfeleistungen wie z. B. das Injizieren von Insulin, das An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen, die Versorgung von Wunden oder die Verabreichung von Medikamenten.
  • Grundpflege: Damit sind pflegerische Hilfen gemeint wie z. B. Hilfe bei der Körperpflege, beim An- und Auskleiden, bei der Ernährung oder bei den Ausscheidungen.
  • Hauswirtschaftliche Versorgung: Hierunter fallen z. B. das Wechseln der Bettwäsche, Geschirr spülen, die Zubereitung von Mahlzeiten oder das Einkaufen.

Welche Voraussetzungen gelten für die Beantragung der häuslichen Krankenpflege?

Wichtigste Voraussetzung für die häusliche Krankenpflege ist, dass Sie sich in einer ärztlichen Behandlung befinden und die häusliche Krankenpflege von einem Arzt / einer Ärztin oder einem Krankenhaus verordnet wurde. Zudem können Sie die häusliche Krankenpflege nur in Anspruch nehmen, wenn Sie die notwendigen Maßnahmen nicht selbst durchführen können und auch keine andere Person in Ihrem Haushalt lebt, welche dies übernehmen kann. Sie bestimmen einen Pflegedienst Ihrer Wahl und überlassen uns die Verordnung. Wir prüfen dann in jedem Einzelfall welche Leistungen wir übernehmen können.

Zudem muss sich die Notwendigkeit der häuslichen Krankenpflege aus einem der folgenden Gründe ergeben:

  • Die häusliche Krankenpflege ist notwendig, um mit medizinischen Hilfeleistungen das Ergebnis der ambulanten ärztlichen Behandlung sicher zu stellen (sog. Sicherungspflege).
  • Die häusliche Krankenpflege unterstützt nach einem Krankenhausaufenthalt oder einer ambulanten Operation mit pflegerischen Hilfen (sog. Unterstützungspflege).
  • Die häusliche Krankenpflege kann in wenigen Fällen einen notwendigen Krankenhausaufenthalt vermeiden oder verkürzen (sog. Krankenhausvermeidungspflege).

Hinweis: Sollte die Unterstützungspflege im eigenen Haushalt nicht ausreichen und liegt keine Pflegebedürftigkeit vor, können Sie die Kurzzeitpflege bei fehlender Pflegebedürftigkeit in einer entsprechenden Einrichtung bei der Krankenkasse beantragen.

Grundsätzlich gilt: Möchte man Leistungen der häuslichen Krankenpflege in Anspruch nehmen, empfiehlt sich ein Beratungsgespräch mit den Expertinnen und Experten der Barmer. Welche Maßnahmen der häuslichen Krankenpflege für welchen Zeitraum und unter welchen Voraussetzungen zur Verfügung gestellt werden können, hat der Gesetzgeber zum größten Teil festgelegt. Die Barmer prüft aber jeden Einzelfall auf seine individuellen Besonderheiten. 

Welche Kosten übernimmt die Barmer für die häusliche Krankenpflege?

Je nach Anlass bzw. Krankheitsbild und -verlauf stehen Ihnen die Leistungen der häuslichen Krankenpflege in unterschiedlichem Umfang zu:

  • Sicherungspflege: Wir übernehmen die Kosten der Behandlungspflegen, solange dies medizinisch erforderlich ist. 
  • Unterstützungspflege: Wenn Sie nicht pflegebedürftig über Pflegegrad 1 sind, übernehmen wir die Kosten für die Grundpflege und die hauswirtschaftliche Versorgung für in der Regel maximal 28 Tage.
  • Krankenhausvermeidungspflege: Die Kosten für die Behandlungspflege sowie für die erforderliche Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung werden von uns maximal 28 Tage übernommen.

Als Barmer Zusatzleistung erhalten Sie für einen begrenzten Zeitraum von maximal 28 Tagen neben einer Behandlungspflege in bestimmten Fällen auch die Grundpflege und die hauswirtschaftliche Versorgung.

Der Pflegedienst rechnet die Leistungen direkt mit der Barmer Krankenkasse ab. Ihre Zuzahlung für die häusliche Krankenpflege beträgt 10 Prozent der Kosten für maximal 28 Tage pro Kalenderjahr, zuzüglich 10 Euro je Verordnung.

Wie können Sie die häusliche Krankenpflege beantragen?

Zur Beantragung dieser Leistung sind die folgenden Schritte notwendig:

  1. Prüfung der Notwendigkeit: Ihr Arzt oder Ihre Ärztin muss Ihnen die häusliche Krankenpflege verordnen. Dabei wird beurteilt, ob Sie selbst oder eine in Ihrem Haushalt lebende Person die notwendigen Leistungen durchführen kann oder ob die Maßnahmen ggf. erlernt werden können.
  2. Beantragung der Krankenpflege: Auf der Rückseite der Verordnung beantragen Sie die häusliche Krankenpflege und teilen uns mit, wo die Maßnahmen erbracht werden sollen.
  3. Auswahl des Pflegedienstes: Wählen Sie einen Pflegedienst aus. Der Pflegedienst muss Vertragspartner der BARMER sein. Bei der Auswahl des Anbieters sind wir Ihnen gerne behilflich. Nutzen Sie auch unseren Pflegelotsen für die Suche.
  4. Verordnung einreichen: Der von Ihnen ausgewählte Pflegedienst ergänzt die Verordnung, dann reichen Sie das Dokument bei der Barmer ein. Ihr Pflegedienst kann die Verordnung aber auch direkt an uns schicken.
  5. Prüfung des Anspruchs: Wir prüfen die ausgefüllte Verordnung und teilen Ihnen die Entscheidung mit.

Ihre Barmer-Vorteile bei der häuslichen Krankenpflege

  • Qualifizierte Hilfe nach Bedarf: Im Rahmen der häuslichen Krankenpflege erhalten Sie Behandlungspflege durch qualifiziertes Krankenpflegepersonal in Ihrem Haushalt, in dem Ihrer Familie, in der Schule, im Kindergarten oder an anderen geeigneten Orten. Nach einem Krankenhausaufenthalt übernehmen wir in geeigneten Fällen die Grundpflege und die hauswirtschaftliche Versorgung. Die Barmer prüft jeden Einzelfall auf seine individuellen Besonderheiten.
  • Zusatzleistung für extra Unterstützung: Als Barmer Satzungsleistung erhalten Sie für einen begrenzten Zeitraum von maximal 28 Tagen neben einer Behandlungspflege in bestimmten Fällen auch die Grundpflege und die hauswirtschaftliche Versorgung.
  • Freie Wahl des Anbieters: Sie wählen selbst einen geeigneten, anerkannten Pflegedienst für die Durchführung der Krankenpflege aus. Bei der Suche sind wir Ihnen gerne behilflich.
  • Einfache Abrechnung: Die Vergütung der häuslichen Krankenpflege regeln wir direkt mit dem Pflegedienst.