Patientenrecht

Behandlungsabbruch bei der ambulanten Versorgung

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Redaktion

  • Ludwig Janssen (aHa-Texte Köln)

Qualitätssicherung

  • almeda GmbH

Grundsätzlich sind Sie an den Behandlungsvertrag mit Ihrer Ärztin oder mit Ihrem Arzt gebunden. Sie können eine Behandlung jedoch abbrechen, wenn beispielsweise das Vertrauensverhältnis zu Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt nachhaltig gestört ist oder Sie einen Behandlungsfehler vermuten.

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