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Leistungen

Krankenhausbehandlung: Stationäre Behandlung im Krankenhaus Ihrer Wahl

Lesedauer unter 4 Minuten

Redaktion

  • Barmer Internetredaktion

Qualitätssicherung

  • Cordula Uebing (Barmer)

Wenn Sie ins Krankenhaus müssen, dann übernimmt die Barmer die Kosten für allgemeine Krankenhausleistungen in voller Höhe in einem der bundesweit mehr als 1600 vorhandenen Vertragskrankenhäuser.

Manchmal geht es nicht anders und Sie müssen ins Krankenhaus. Wenn die Erkrankung nicht ambulant behandelt werden kann, wird Ihr Haus- oder Facharzt die Einweisung in ein Krankenhaus ausstellen. Mit der Barmer sind Sie auch in solchen Fällen rundum gut versichert, denn wir möchten, dass Sie schnell wieder auf die Beine kommen. Dazu gehört, dass Sie sich ganz auf Ihre Genesung konzentrieren können und wir kümmern uns um alles andere.

Behalten Sie die Ruhe und bleiben Sie optimistisch – dann lässt sich der Krankenhausaufenthalt schon im Vorfeld gut organisieren.

Welche Formen der Krankenhausbehandlung gibt es?

In Abhängigkeit Ihrer Erkrankung und dem Ziel der Behandlung, gibt es unterschiedliche Formen der Krankenhausbehandlung:

  • Vollstationäre Behandlung: Sie bleiben Tag und Nacht im Krankenhaus und werden medizinisch betreut.
  • Teilstationäre Behandlung: Sie sind nicht durchgehend, aber regelmäßig im Krankenhaus und werden stundenweise medizinisch betreut.
  • Vor- und nachstationäre Behandlung: Bei diesen Formen der Krankenhausbehandlung bleiben Sie nicht durchgängig im Krankenhaus und erhalten keine Verpflegung. Eine vorstationäre Behandlung dient der Vorbereitung für einen vollstationären Krankenhausaufenthalt oder der Abklärung, ob dieser nötig ist. Eine nachstationäre Behandlung soll wiederum den Behandlungserfolg sicherstellen und schließt sich einem vollstationären Krankenhausaufenthalt an.
  • Ambulante Behandlung: Viele Eingriffe und Operationen werden heute ambulant durchgeführt. Sie können also im Anschluss wieder nach Hause und verbringen die Nacht nicht im Krankenhaus.
  • Stationsäquivalente psychiatrische Behandlung: Es handelt sich um eine Krankenhausleistung für psychisch Kranke mit Krankenhausbehandlungsbedürftigkeit. Diese wird im häuslichen Umfeld des Patienten durch mobile, fachärztlich geleitete, multiprofessionelle Behandlungsteams erbracht. Voraussetzung für die Leistungserbringung ist die vollstationäre Krankenhausbedürftigkeit des Patienten. Im Krankenhaus wird entschieden, ob das Therapieziel eher stationär oder im häuslichen Umfeld zu erreichen ist.
  • Tagesstationäre Krankenhausbehandlung: Bei einer tagesstationären Behandlung ist grundsätzlich eine stationäre Krankenhausbehandlung erforderlich. Bei dem mindestens sechsstündigen Aufenthalt zwischen 6 Uhr und 22 Uhr müssen überwiegend ärztliche und pflegerische Behandlungen erbracht werden, und zwar an mindestens zwei aufeinanderfolgenden Tagen. Voraussetzung für die tagesstationäre Behandlung ist das Einverständnis als Patient bzw. Patientin.

Was ist eine Verordnung zur Krankenhausbehandlung?

Für eine Krankenhausbehandlung ist kein spezielles Antragsverfahren vorgesehen. In der Regel können Sie sich mit einer Einweisung, der sogenannten Verordnung zur Krankenhausbehandlung, Ihres Haus- bzw. Facharztes sowie Ihrer Barmer-Gesundheitskarte in ein Vertragskrankenhaus Ihrer Wahl begeben.  Rufen Sie im Krankenhaus an, um den konkreten Aufnahmetermin abzustimmen. Ihr einweisender Arzt oder das Krankenhaus wird Sie informieren, falls im Ausnahmefall ein Antragsverfahren erforderlich ist.

Hat Ihr Haus- oder Facharzt auf der Krankenhauseinweisung keine Klinik festgelegt, können Sie mit der Barmer Kliniksuche ein geeignetes Krankenhaus finden.

Unser Tipp: Erkundigen Sie sich bei Ihrem einweisenden Arzt, ob Sie bereits vor dem Krankenhausaufenthalt bestimmte Medikamente absetzen oder einige Zeit vorher Ihre Ess- und Trinkgewohnheiten ändern sollten. Informieren Sie vor einem längeren Krankenhausaufenthalt zum Beispiel Verwandte, Freunde, Nachbarn, Arbeitgeber oder den Pflegedienst. Beauftragen Sie jemanden, der sich während Ihrer Abwesenheit um Ihr Zuhause, die Haustiere, Pflanzen, Post usw. kümmert.

Können Sie mit Ihrem Kind im Krankenhaus bleiben?

Bis zum 9. Geburtstag Ihres Kindes gehen wir als Barmer davon aus, dass Ihre Mitaufnahme im Krankenhaus als Begleitperson medizinisch notwendig ist. Für die Mitaufnahme der Begleitperson, werden vom Krankenhaus die Kosten für Unterkunft und Verpflegung direkt mit der Barmer abgerechnet. Als Ersatz für Ihren Verdienstausfall haben Sie Anspruch auf Kinderkrankengeld. Ist Ihr Kind bereits 9 Jahre alt oder älter und die Mitaufnahme einer Begleitperson aus medizinischen Gründen ist dennoch notwendig, werden ebenfalls die Kosten für Ihre Unterbringung durch das Krankenhaus mit der Barmer abgerechnet.

Welche Kosten übernimmt die Barmer für die Krankenhausbehandlung?

  • Die Barmer übernimmt die Kosten für die allgemeinen Leistungen (ärztliche Behandlung, Pflege, Arzneimittel & Medikamente, Heil- & Hilfsmittel, Unterkunft sowie Verpflegung) bei einer vollstationären Behandlung in einem Vertragskrankenhaus in voller Höhe. Bei anderen Formen der Krankenhausbehandlung kann es ggf. zu Abweichungen kommen.
  • Für maximal 28 Tage im Kalenderjahr zahlen Versicherte, die älter als 18 Jahre alt sind, einen gesetzlich vorgeschriebenen Eigenanteil in Höhe von 10 Euro pro Tag als Zuzahlung zur vollstationären Behandlung an das Krankenhaus. Bei einer teilstationären Behandlung ist keine Zuzahlung erforderlich.

Übernimmt die Barmer die Kosten für Ein- oder Zweitbettzimmer oder eine Chefarztbehandlung?

Sie fühlen sich in einem Ein- oder Zweibettzimmer wohler, wünschen eine Chefarztbehandlung oder eine Krankentagegeldabsicherung? Zusätzliche Wahlleistungen werden Ihnen vom Krankenhaus separat in Rechnung gestellt und von der Barmer nicht übernommen. Über private Zusatzversicherungen, wie den stationären Zusatzschutz, unseres Partners HUK-COBURG-Krankenversicherung können Sie diese Kosten zu exklusiven Bedingungen absichern.

Ihre Barmer-Vorteile bei einer Krankenhausbehandlung

  • Unsere Leistung: Die Barmer übernimmt die vollen Kosten für die allgemeinen Leistungen bei einer vollstationären Krankenhausbehandlung in einem Vertragskrankenhaus.
  • Kostenübernahme als Begleitperson: Vor dem 9. Geburtstag Ihres Kindes übernehmen wir die Kosten für die, aus medizinischen Gründen notwendige Mitaufnahme. Ohne Wenn und Aber.
  • Freie Krankenhauswahl: Sie haben die freie Wahl unter allen Vertragskrankenhäusern, falls Ihr Haus- oder Facharzt auf der Krankenhauseinweisung keine Klinik festgelegt hat.