Apothekenpersonal in einer Apotheke
Leistungen

Rezeptfreie Medikamente – Kostenübernahme für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel

Lesedauer unter 3 Minuten

Kopfschmerztabletten, Nasenspray oder Salben – rezeptfreie bzw. nicht verschreibungspflichtige Medikamente müssen Sie in der Regel selbst bezahlen. Für bestimmte Personengruppen oder bei schweren Erkrankungen gibt es jedoch Ausnahmen.

Einige rezeptfreie Medikamente können Sie in Drogerien und Supermärkten kaufen. Es gibt aber auch rezeptfreie Medikamente, die Sie nur in der Apotheke erhalten.

Damit ist sichergestellt, dass Sie bei diesen Medikamenten fachgerecht beraten werden. Wenn Ihnen Ihr Arzt oder Ihre Ärztin für die Therapie ein rezeptfreies Arzneimittel verordnet, erhalten Sie ein grünes oder weißes Rezept. Besteht zudem die Möglichkeit der Kostenübernahme für das rezeptfreie Medikament, wird Ihnen Ihr Arzt dafür ein rosa Kassenrezept ausstellen.

Was sind rezeptfreie Medikamente?

Rezeptfreie bzw. nicht verschreibungspflichtige Medikamente und Arzneimittel können Sie auch ohne Rezept in der Apotheke kaufen und zur Selbstmedikation nutzen. Dazu zählen beispielsweise Schmerzsalben, Wund- und Heilsalben, leichte Schmerzmittel zum Einnehmen, Hustensäfte und Reisetabletten.

Rezeptfreie Medikamente lassen sich grundsätzlich in apothekenpflichtige und nicht apothekenpflichtige Arzneimittel unterscheiden:

  • Nicht apothekenpflichtige Arzneimittel wie Mineralstoff- und Vitaminpräparate können Sie in Drogerie- und Supermärkten kaufen.
  • Rezeptfreie apothekenpflichtige Arzneimittel, auch OTC-Arzneimittel genannt, erhalten Sie nur in der Apotheke. Die Abkürzung kommt aus dem Englischen und steht für „over the counter“ also „über den Tresen“ (der Apotheke). Es gibt sowohl OTC-Präparate der klassischen Schulmedizin als auch pflanzliche, homöopathische oder anthroposophische OTC-Arzneimittel.

Wann werden die Kosten für rezeptfreie Medikamente übernommen?

In der Regel bezahlen Sie als Patient oder Patientin rezeptfreie beziehungsweise nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel selbst. Die Kosten dafür werden von der gesetzlichen Krankenkasse also nicht übernommen.

Es gibt allerdings auch Fälle, in denen Ihnen ein rezeptfreies Medikament vom Arzt oder der Ärztin verordnet wird. In diesen Fällen übernehmen wir die Kosten für rezeptfreie, apothekenpflichtige Arzneimittel unter den folgenden Voraussetzungen:

  • bei Kindern unter 12 Jahren
  • bei Jugendlichen mit Entwicklungsstörungen unter 18 Jahren
  • bei bestimmten Krankheiten, bei denen das Medikament als Therapiestandard gilt (zum Beispiel eisenhaltige Arzneimittel bei Blutarmut, jodhaltige Arzneimittel bei Schilddrüsenerkrankungen, künstliche Tränenflüssigkeit bei bestimmten Augenerkrankungen)

Für die Kostenübernahme ist kein gesonderter Antrag nötig. Ihr Arzt oder Ihre Ärztin stellt für Sie oder für Ihr Kind einfach ein rosa Kassenrezept aus. Haben Sie das Medikament auf Privatrezept (grünes oder weißes Rezept) gekauft, können wir Ihnen die Kosten dafür nicht nachträglich erstatten.

Zudem können Sie sich in der Schwangerschaft bis zu 200 Euro über das Familien-Plus-Paket erstatten lassen. Dies gilt für auf Privatrezept verordnete und apothekenpflichtige Arzneimittel mit den Inhaltsstoffen des Vitamin B-Komplexes sowie Mineralstoffe und Spurenelemente (Eisen, Magnesium, Folsäure und Jodid).

Welche rezeptfreien Medikamente werden von der Barmer übernommen?

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) veröffentlicht in der Arzneimittel-Richtlinie eine Liste (Anlage 1) mit einer Übersicht darüber, welche verschreibungsfreien Wirkstoffe zur Behandlung schwerwiegender Erkrankungen als Therapiestandard gelten. Für rezeptfreie Arzneimittel, die diese Wirkstoffe enthalten, können die Kosten übernommen werden.

Eine Kostenübernahme ist beispielsweise bei Verordnung des Wirkstoffs Acetylsalicylsäure zur Nachsorge bei Herzinfarkt und Schlaganfall sowie nach arteriellen Eingriffen möglich.

Auch pflanzliche Präparate wie zum Beispiel Flohsamen zur unterstützenden Quellmittel-Behandlung bei Morbus Crohn und Kurzdarmsyndrom oder höher dosierter Ginkgo-biloba-Blätter-Extrakt zur Behandlung von Demenz können übernommen werden.

Ihre Barmer-Vorteile für rezeptfreie Arzneimittel

  • Kostenübernahme für rezeptfreie Medikamente: Für bestimmte Personengruppen sowie zur Behandlung schwerer Erkrankungen übernehmen wir die Kosten für rezeptfreie Medikamente.
  • Beratung zu Arzneimitteln: Der Barmer-Teledoktor beantwortet schnell und kompetent alle Fragen zu Medikamenten - auch per App.

Persönliche Vorteile der Barmer Krankenversicherung berechnen

Entdecken Sie im Vorteilsrechner Ihre persönlichen Jahresvorteile. So können Sie von einer Barmer Mitgliedschaft profitieren.

Barmer Vorteilsrechner

Patienteninformationen zu rezeptfreien Arzneimitteln für Sie zum herunterladen