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Informationen zum Schwangerschaftsabbruch

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In bestimmten Fällen übernimmt die Barmer die Kosten für einen Schwangerschaftsabbruch.

Wann übernimmt die Barmer die Kosten für einen Schwangerschaftsabbruch?

Die Barmer übernimmt die Kosten für einen Schwangerschaftsabbruch, wenn für die Schwangere Lebensgefahr, eine schwerwiegende Gefährdung ihrer körperlichen oder seelischen Gesundheit besteht oder wenn die Schwangerschaft durch eine Straftat (Vergewaltigung) entstanden ist. Seit der Empfängnis dürfen nicht mehr als zwölf Wochen vergangen sein.

Die Kosten für den Schwangerschaftsabbruch werden direkt über die Versichertenkarte mit der Barmer abgerechnet.

Sie sind nicht sicher, ob Sie ein Kind bekommen möchten?

Eine Schwangerschaft kann manche Frauen in einen schwierigen persönlichen und emotionalen Konflikt bringen. Zahlreiche Beratungsstellen können Sie in dieser Lage beraten und Hilfestellung geben, zum Beispiel:

Ein Schwangerschaftsabbruch ohne medizinische oder kriminologische Gründe bleibt straffrei, wenn er innerhalb von bis zu zwölf Wochen nach der Empfängnis vorgenommen wird und vor dem Eingriff eine Beratungsstelle aufgesucht wurde. Über die Beratung wird eine entsprechende Bescheinigung ausgestellt, die vor dem Eingriff dem Arzt vorgelegt werden muss. Manche Beratungsstellen, wie etwa die Caritas, führen zwar Beratungen durch, stellen aber keinen Beratungsnachweis aus.

Die Kosten für einen Schwangerschaftsabbruch werden übernommen, wenn Ihre persönlichen Einkommens- und Vermögensverhältnisse durch die finanzielle Belastung der Kosten des Eingriffs unzumutbar sind. Die Barmer prüft, ob Sie die gesetzlichen Einkommensgrenzen überschreiten.

Die Netto-Einkommensgrenze liegt bei 1.383 Euro monatlich. Die Grenze erhöht sich für jedes unterhaltspflichtige Kind um 328 Euro. Eine weitere Erhöhung der Einkommensgrenze um maximal 405 Euro ist möglich, wenn die Kosten für Ihre Unterkunft mehr als 405 Euro betragen.

Stellen Sie dazu vor dem Eingriff, in einer unserer Geschäftsstellen, einen Antrag zur Prüfung.

Liegt das Einkommen unterhalb dieser Grenzen, rechnet die BARMER die Kosten für den Schwangerschaftsabbruch mit dem Arzt ab.

Die Bundesärztekammer führt eine Liste mit Ärztinnen und Ärzten sowie Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen.