Ein Mann arbeitet als Selbstständiger an seinem Schreibtisch.
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Wahltarif Krankengeld: Schutz für Selbstständige, Künstler, Publizisten sowie Beschäftigte bei der Barmer

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Es kann jeden treffen: Sie haben einen Unfall oder werden krank – und schon sind Sie über mehrere Wochen arbeitsunfähig. Gesetzlich Pflichtversicherte sind abgefedert: Sie bekommen sechs Wochen lang das normale Gehalt; im Anschluss erhalten sie Krankengeld. Hauptberuflich Selbstständige und Arbeitnehmer, die weniger als sechs Wochen Anspruch auf Entgeltfortzahlung haben (zum Beispiel sogenannte unständig oder kurzfristig Beschäftigte), erhalten bei einer Arbeitsunfähigkeit grundsätzlich kein Krankengeld.

Wählen Sie den Tarif, der für Sie passt

Als Selbstständiger oder Arbeitnehmer ohne Anspruch auf mindestens sechs Wochen Entgeltfortzahlung können Sie selbst entscheiden, ob Sie sich mit oder ohne Krankengeld versichern wollen. Sie können außerdem wählen, wie Sie sich das Krankengeld sichern: mit dem gesetzlichen Krankengeld, mit einem Krankengeldwahltarif der Barmer oder mit einer Kombination aus beidem.

Wenn Sie die Absicherung durch den gesetzlichen Anspruch wählen, erhalten Sie Krankengeld ab dem 43. Tag einer Arbeitsunfähigkeit. Sie zahlen in diesem Fall den allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent. Versichern Sie sich ohne Anspruch auf gesetzliches Krankengeld, gilt der ermäßigte Beitragssatz von 14,0 Prozent. Außerdem zahlen Sie zusätzlich einen kassenindividuellen Beitragssatz von 2,19 Prozent. Der Krankenversicherungsbeitrag beträgt somit 16,79 Prozent mit dem gesetzlichen Krankengeld beziehungsweise 16,19 Prozent ohne Absicherung durch das gesetzliche Krankengeld.

Entscheiden Sie sich für das gesetzliche Krankengeld gilt eine dreijährige Bindungsfrist an den Tarif. Dies hat der Gesetzgeber für das gesetzliche Krankengeld so festgelegt. Kündigen Sie das gesetzliche Krankengeld nicht 14 Tage vor Ablauf der Bindungsfrist, verlängert sich die Bindung an den Tarif automatisch um ein weiteres Jahr.

Dieser Tarif ist geeignet für:

  • hauptberuflich Selbstständige
  • Arbeitnehmer ohne Anspruch auf mindestens sechs Wochen Entgeltfortzahlung

Sie erhalten mit diesem Tarif Krankengeld ab dem 22. Tag einer Arbeitsunfähigkeit. Diesen Tarif können Sie wählen, wenn Sie sich mit Anspruch auf das gesetzliche Krankengeld versichern.
Im Krankengeldtarif KGS 22 erhalten Sie Krankengeld ab dem 22. bis maximal zum 42. Tag einer Arbeitsunfähigkeit. Ab dem 43. Tag sind Sie über das gesetzliche Krankengeld abgesichert.

Wie hoch ist Ihre Prämie?

Neben dem allgemeinen Beitragssatz von 16,79 Prozent (inkl. Zusatzbeitrag) den Sie aufgrund des gesetzlichen Krankengeldanspruchs zahlen, beträgt die Prämie für den Krankengeldtarif KGS 22 1,0 Prozent. Diese werden aus dem Anteil der beitragspflichtigen Einnahmen zur Krankenversicherung, maximal jedoch bis zur Beitragsbemessungsgrenze berechnet.

Wie sieht die Bindungsfrist aus?

Entscheiden Sie sich für diesen Krankengeldtarif gilt eine dreijährige Bindungsfrist an den Tarif und an die Barmer. Dies hat der Gesetzgeber für den Wahltarif Krankengeld so festgelegt. Kündigen Sie den Tarif nicht 14 Tage vor Ablauf der Bindungsfrist, verlängert sich die Bindung an den Tarif automatisch um ein weiteres Jahr (die Bindung an die Barmer verlängert sich in diesem Fall nicht).
 

Dieser Tarif ist geeignet für:

  • hauptberuflich Selbstständige
  • Arbeitnehmer ohne Anspruch auf mindestens sechs Wochen Entgeltfortzahlung.

Im Krankengeldtarif KGS 92 erhalten Sie Krankengeld ab dem 92. Tag einer Arbeitsunfähigkeit.

Wie hoch ist Ihre Prämie?

Neben dem ermäßigten Beitragssatz von 16,19 Prozent (inkl. Zusatzbeitrag) beträgt die Prämie für den Krankengeldtarif KGS 92 0,4 Prozent. Diese werden aus dem Anteil der beitragspflichtigen Einnahmen zur Krankenversicherung, maximal jedoch bis zur Beitragsbemessungsgrenze berechnet.

Wie sieht die Bindungsfrist aus?
Entscheiden Sie sich für diesen Krankengeldtarif gilt eine dreijährige Bindungsfrist an den Tarif und an die Barmer. Dies hat der Gesetzgeber für den Wahltarif Krankengeld so festgelegt. Kündigen Sie den Tarif nicht 14 Tage vor Ablauf der Bindungsfrist, verlängert sich die Bindung an den Tarif automatisch um ein weiteres Jahr (die Bindung an die Barmer verlängert sich in diesem Fall nicht).
 

Dieser Tarif ist geeignet für selbstständige Künstler und Publizisten.

Im Krankengeldtarif KGK 15 erhalten Sie Krankengeld ab dem 15. Tag bis maximal zum 42. Tag einer Arbeitsunfähigkeit. Ab dem 43. Tag sind Sie über das gesetzliche Krankengeld abgesichert.

Wie hoch ist Ihre Prämie?
Die Prämie für diesen Tarif beträgt pauschal monatlich 8,00 Euro.

Wie sieht die Bindungsfrist aus?
Entscheiden Sie sich für diesen Krankengeldtarif gilt eine dreijährige Bindungsfrist an den Tarif und an die BARMER. Dies hat der Gesetzgeber für den Wahltarif Krankengeld so festgelegt. Kündigen Sie den Tarif nicht 14 Tage vor Ablauf der Bindungsfrist, verlängert sich die Bindung an den Tarif automatisch um ein weiteres Jahr (die Bindung an die Barmer verlängert sich in diesem Fall nicht).
 

Gut zu wissen: Fallen Sie über einen längeren Zeitraum wegen derselben Krankheit aus, können Sie für maximal 78 Wochen innerhalb von drei Jahren Krankengeld beziehen. Während des Krankengeldbezuges sind übrigens keine Prämien zu entrichten. Ebenso besteht für die Dauer des Krankengeldanspruchs Beitragsfreiheit zur Krankenversicherung. Diese erstreckt sich jedoch nur auf die Leistung selbst, also auf das durch das Krankengeld ersetzte Arbeitseinkommen.

So wählen Sie Ihren Wahltarif aus

  • Teilen Sie uns per Brief oder Mail mit, dass Sie sich für einen Krankengeld-Wahltarif entschieden haben.
  • Der Tarif gilt dann ab dem Ersten des Monats, nach dem die Teilnahmeerklärung bei uns eingegangen ist. Wenn Sie Ihre Tätigkeit erstmalig aufnehmen, beginnt der Tarif ab dem ersten Tag der Tätigkeit. Allerdings nur, wenn Sie sich innerhalb von 14 Tagen für einen Tarif entschieden haben.
  • Wichtig zu wissen: Sind Sie bereits selbstständig tätig oder üben eine Beschäftigung aus und buchen den Wahltarif neu, so gilt eine dreimonatige Karenzzeit. Das heißt, dass Sie in dieser Zeit keinen Anspruch auf einen Einkommensausgleich bei einer Krankheit haben. Ausnahme: Sie werden aufgrund eines Unfalls arbeitsunfähig.

Wie viel Krankengeld bekomme ich?

Die Höhe des Krankengeldes für Selbstständige richtet sich nach dem Betrag, der zuletzt vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit für die Beitragsbemessung aus Arbeitseinkommen maßgebend war. Das Arbeitseinkommen wird dem letzten vorliegenden Einkommensbescheid entnommen und muss jeweils nachgewiesen werden. Das Krankengeld, das Sie pro Kalendertag bekommen, beträgt 70 Prozent des täglichen Arbeitseinkommens, höchstens jedoch 120,75 Euro im Jahr 2024.

Einzelheiten zur Höhe des Krankengeldes für Arbeitnehmer lesen Sie unter Barmer-Leistungen

Wir beraten Sie gerne zu Ihrem Wahltarif 

Haben Sie noch Fragen? Melden Sie sich gerne bei uns. Wir besprechen mit Ihnen alle individuellen Vor- und Nachteile. Sie erreichen uns unter der kostenfreien Rufnummer 0800 3331010 und über unseren Rückrufservice. Lassen Sie uns eine Nachricht zukommen oder besuchen Sie uns in einer unserer Geschäftsstellen.