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Pflege

Pflegekassen: Träger der Pflegeversicherung

Lesedauer unter 2 Minuten

Redaktion

  • Nina Henkels (Barmer Pflegekasse)

Qualitätssicherung

  • Ingrid Drolshagen (Barmer Pflegekasse)

Zum 1. Januar 1995 wurde die Pflegeversicherung als neuer Zweig der Sozialversicherung eingeführt. Träger der sozialen Pflegeversicherung sind die Pflegekassen, die unter dem Dach der Krankenkassen angesiedelt sind.

Barmer Pflegekasse

Alle Barmer Versicherten sind automatisch Mitglied der Barmer Pflegekasse. Die Einführung der Pflegeversicherung erfolgte in drei Stufen:

  • 01.01.1995: Beitragspflicht für alle Versicherten.
  • 01.04.1995: Einführung von Leistungen der "häuslichen Pflege".
  • 01.07.1996: Leistungsanspruch auf Leistungen der "stationären Pflege".

Mit der Einführung der Pflegeversicherung hat der Gesetzgeber folgende Ziele verfolgt:

  • Anerkennung und Absicherung von Pflegebedürftigkeit
  • Förderung der häuslichen Pflege
  • Gesellschaftliche Anerkennung der Pflege
  • Schaffung einer leistungsfähigen Pflegeinfrastruktur

Ihre Barmer Leistungen im Pflegefall

Bei einem Pflegefall ist es wichtig, einen starken Gesundheitspartner zu haben. Barmer-Mitglieder profitieren von vielen Leistungen bei der Pflege.

Barmer Pflegeleistungen

Ein Überblick über die Pflegebedürftigkeit in Deutschland

Der Grund für die soziale Pflegeversicherung liegt auf der Hand: Immer mehr Menschen in Deutschland sind pflegebedürftig. Heute sind bereits rund 4,8 Millionen Menschen auf fremde Hilfe angewiesen.

Die Pflegestatistik dokumentiert seit Inkrafttreten der Pflegeversicherung eine stetige Zunahme der Zahl der Pflegebedürftigen. Bundesweit stieg deren Zahl vom Jahr 1999 bis zum Jahr 2015 um 50,8 Prozent. Im Achtjahreszeitraum von 1999 bis 2007, in dem die Leistungsansprüche weitgehend konstant geblieben sind, ist die Zahl der Pflegebedürftigen nur moderat um 11,5 Prozent gestiegen, von 2,02 Millionen Pflegebedürftigen auf 2,25 Millionen.

Im nachfolgenden Achtjahreszeitraum von 2007 bis 2015 stieg die Zahl der Pflegebedürftigen dagegen um 35,3 Prozent von 2,25 auf 3,04 Millionen. Im Jahr 2021 waren rund 4,8 Millionen Menschen pflegebedürftig.

Beiträge in der Pflegeversicherung

Der Beitragssatz zur sozialen Pflegeversicherung beläuft sich aktuell auf 3,4 Prozent und wird mit 1,7 Prozent je zur Hälfte vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen. Wie in der Krankenversicherung sind auch in der Pflegeversicherung die Beiträge nur bis zu einer Höchstgrenze zu zahlen. Die so genannte Beitragsbemessungsgrenze für die Kranken- und Pflegeversicherung beträgt im Jahr 2024 62.100 Euro.

Eine Besonderheit der Beitragsaufteilung gilt in Sachsen. Hier beträgt der Arbeitgeberanteil lediglich 1,2 Prozent, so dass der Arbeitnehmeranteil auf 2,2 Prozent ansteigt. Dies ist darauf zurückzuführen, dass in diesem Bundesland der arbeitsfreie Buß- und Bettag bei der Schaffung der Pflegeversicherung erhalten blieb.

Wenn Sie keine Kinder und das 23. Lebensjahr vollendet haben, zahlen Sie einen Zuschlag von 0,6 Prozent für Ihre Pflegeversicherung.

Abhängig von der Anzahl und dem Alter der Kinder sind die Beiträge für die Pflegeversicherung gestaffelt.

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Literatur

  • SGB XI - Soziale Pflegeversicherung
  • Gemeinsames Rundschreiben des GKV-Spitzenverbandes zu den leistungsrechtlichen Vorschriften des SGB XI

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