Eine Frau und ein Mann halten einen Bund Möhren bei einem Gemüsestand hoch
Leistungen

Wohngruppenzuschlag: Unterstützung für ambulant betreute Wohngruppen

Lesedauer unter 1 Minute

Redaktion

  • Nina Henkels (Barmer Pflegekasse)

Qualitätssicherung

  • Ingrid Drolshagen (Barmer Pflegekasse)

Mit dem Wohngruppenzuschlag werden Bewohnerinnen und Bewohner ambulant betreuter Wohngruppen unterstützt.

Was ist der Wohngruppenzuschlag?

Die Pflege in einer Wohngruppe kann durch einen ambulanten Pflegedienst oder eine private Pflegeperson sichergestellt werden. Ist in der ambulanten Wohngruppe mindestens eine weitere Person (Präsenzkraft) tätig, die im Alltag unterstützt, erhalten die Bewohnerinnen und Bewohner zusätzlich zu den Pflegesachleistungen bzw. zum Pflegegeld einen Wohngruppenzuschlag.

Wer bekommt den Wohngruppenzuschlag ausgezahlt und in welcher Höhe?

Den Wohngruppenzuschlag erhalten die Bewohnerinnen und Bewohner einer Wohngruppe. Die Höhe beträgt 214 Euro monatlich. Diesen Betrag erhalten auch Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1. 

Für was ist der Wohngruppenzuschlag?

Der Wohngruppenzuschlag kann eigenverantwortlich für die Organisation sowie Sicherstellung der Pflege in der Wohngemeinschaft verwendet werden.

Welche Voraussetzungen müssen vorliegen, um den Wohngruppenzuschlag zu erhalten?

  • Es muss sich um ein gemeinschaftliches Wohnen von regelmäßig drei und maximal zwölf Bewohnerinnen und Bewohnern handeln,
  • es werden von mindestens drei Bewohnerinnen und Bewohnern ambulante Pflegeleistungen bezogen,
  • die Mitglieder der Wohngruppe haben gemeinschaftlich eine Person beauftragt, die Hilfeleistungen unabhängig von der pflegerischen Versorgung erbringt (dies kann sowohl eine private Person als auch eine Mitarbeiterin bzw. ein Mitarbeiter eines Pflege- oder Betreuungsdienstes sein),
  • die Pauschale wird zweckgebunden eingesetzt,
  • der Zweck ist die gemeinschaftliche Versorgung in einer gemeinsamen Wohnung oder einem Haus mit häuslicher Versorgung, und
  • bei der Wohngruppe darf es sich nicht um eine Versorgungsform handeln, die einer stationären Einrichtung (Pflegeheim) entspricht.

Antrag auf Wohngruppenzuschlag ausfüllen und an die Barmer senden