Ein Zahntechniker arbeitet an einem Zahnersatz
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Zahnersatz – Kosten und Zuschüsse für den Ersatz von Zähnen

Lesedauer unter 6 Minuten

Redaktion

  • Barmer Internetredaktion

Qualitätssicherung

  • Marion Weiß (BARMER)

Die Barmer beteiligt sich an den Kosten für anerkannten Zahnersatz mit einem festen Zuschuss, dem sogenannten Festzuschuss. Die Erstattung orientiert sich dabei an den durchschnittlichen Kosten für eine Regelversorgung. Durch die regelmäßigen Zahnvorsorge können Sie diesen Zuschuss nochmals erhöhen.

Wann zahlt die Krankenkasse für den Zahnersatz?

Wenn Ihnen Ihre Zähne Probleme bereiten und Zahnersatz medizinisch notwendig ist, z. B. wenn ein Zahn fehlt oder Sie eine Prothese benötigen, beteiligen wir uns als Barmer an den Kosten.

Zahnersatz ist dann medizinisch notwendig, wenn das Kauorgan beschädigt ist und dadurch wichtige Funktionen gestört sind. Neben der Optik soll besonders die Kaufähigkeit wiederhergestellt werden. Auch die noch verbliebenen eigenen Zähne und ihr Stützgewebe sollen dauerhaft erhalten bleiben.

Welche Kosten übernimmt die Krankenkasse für Zahnersatz?

Die Barmer beteiligt sich an den Kosten für Zahnersatz mit einem festen Zuschuss, auch Festzuschuss genannt. Dieser beträgt generell 60 Prozent der jeweiligen Regelversorgung, also dem Umfang von Zahnersatz, der medizinisch ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich ist.

Für jeden Befund gibt es eine festgeschriebene Regelversorgung, die als medizinisch ausreichend angesehen wird. Sie als Patient können sich für diese Regelversorgung, als günstigste Behandlungsform entscheiden, oder wählen sogenannte gleich- oder andersartige Versorgungen, bei denen weitere Mehrkosten entstehen. Egal für was Sie sich entscheiden, der Festzuschuss bleibt immer gleich.

Waren Sie in den letzten Jahren regelmäßig bei der Zahnvorsorge und haben dafür Ihren Stempel im Zahnbonusheft bekommen, erhalten Sie einen erhöhten Festzuschuss. Der Zuschuss erhöht sich:

  • auf 70 % bei regelmäßiger Zahnvorsorge in den letzten 5 Jahren oder
  • auf 75 % bei regelmäßiger Zahnvorsorge in den letzten 10 Jahren.

Der Betrag, der über den Festzuschuss hinaus anfällt, ist Ihr Eigenanteil. Diesen zahlen Sie selbst. In finanziellen Härtefällen übernimmt die Barmer auf Antrag 100 Prozent der Kosten einer Regelversorgung.

Wie viel Eigenanteil gibt es bei Zahnersatz?

Zum Eigenanteil folgendes Beispiel: Die Kosten für eine Regelversorgung mit Zahnersatz in Höhe von 1000 € würden sich also wie folgt aufteilen:

 Zuschuss BarmerEigenanteil
60 % Festzuschuss 600 €400 €
70 % Festzuschuss mit Bonus für regelmäßige Zahnvorsorge in den letzten 5 Jahren700 €300 €
75 % Festzuschuss mit Bonus für regelmäßige Zahnvorsorge in den letzten 10 Jahren750 €250 €
100 % Festzuschuss (bei Härtefallregelung)1.000 €0 €

Unser Tipp: Auch wenn Sie mit Ihrem Einkommen geringfügig über den angegebenen Einkommensgrenzen liegen, kann die Barmer zusätzlich zum Festzuschuss einen weiteren Betrag übernehmen. Hier gilt die sogenannte gleitende Härtefallregelung. Die Höhe dieser zusätzlichen Beteiligung richtet sich nach Ihrer individuellen finanziellen Belastungsgrenze und kann nach Abschluss der Behandlung ermittelt werden. 

Welche Kosten für Ihren Zahnersatz werden nicht übernommen?

Wenn Sie sich für eine aufwändigere Behandlung als die der Regelversorgung entscheiden, fallen weitere Kosten an, die Ihren Eigenanteil zusätzlich erhöhen. Diese entstehen z. B. für Edelmetall-Legierungen, Kronen aus Keramik oder Vollverblendungen. Auch Zahnimplantate zählen zu den reinen Privatleistungen.

Lassen Sie sich deshalb im Vorfeld einer Zahnersatzbehandlung unbedingt von Ihrem Zahnarzt oder Ihrer Zahnärztin über die zu erwartenden Kosten aufklären.

Der exklusive Zahn-Zusatzschutz unseres Partners HUK-COBURG deckt einen großen Teil der Mehrkosten ab – für Barmer-Versicherte zu besonders günstigen Konditionen.

Zahlt die Krankenkasse Zahnersatz aus dem Ausland?

Möchten Sie sich Zahnersatz im Ausland einsetzen lassen, beteiligt sich die Barmer in Höhe des Festzuschusses. Die Behandlung können Sie in jedem EU- und EWR-Staat sowie der Schweiz durchführen lassen. Ihren Antrag auf Zahnersatz reichen Sie bitte vor der Behandlung mit Ihrem Bonusheft und den folgenden Informationen ein:

  • Detaillierte deutsche Übersetzung eines Heil- und Kostenplanes
  • Angaben zum Gesamtbefund
  • Art und Umfang der gesamten geplanten Behandlung
  • Voraussichtliches zahnärztliches Honorar und geschätzte Material-/Laborkosten

Bitte vergewissern Sie sich bei Zahnersatz aus dem Ausland, dass sowohl die verwendeten Materialien als auch die Behandlung von hochwertiger Qualität sind. Auch weiterführende Kosten für Anreise, Hotel oder Nachbehandlungen sollten Sie bei Ihrer Entscheidung berücksichtigen.

Wie beantragen Sie den Kostenzuschuss für Zahnersatz?

Folgende Schritte sind notwendig, um erfolgreich einen Antrag für den Kostenzuschuss zu stellen:

  1. Heil- und Kostenplan erstellen lassen: Stellt Ihr Zahnarzt oder Ihre Zahnärztin fest, dass Sie Zahnersatz benötigen, macht die Zahnarztpraxis einen kostenfreien Behandlungsplan, den sie vor Beginn der Behandlung direkt an die Barmer übermittelt. Auch Sie erhalten eine Patienteninformation mit allen notwendigen Angaben zu Ihrer geplanten Behandlung. Sie brauchen nichts weiter tun. Wenn Sie unser digitales Zahnbonusheft nutzen, liegen der BARMER automatisch alle Informationen vor, um Ihren Vorsorgebonus korrekt berechnen zu können.
  2. Prüfung des Antrags und Genehmigung: Wir prüfen Ihren Antrag auf Übernahme der Behandlungskosten und informieren Sie über die Höhe des Festzuschusses. Ihre Zahnarztpraxis wird auf elektronischem Weg informiert. 
  3. Behandlung und Abrechnung: Die genehmigte Behandlung können Sie innerhalb von 6 Monaten durchführen lassen. Den Festzuschuss rechnet der Zahnarzt direkt mit der Barmer ab. Für den Eigenanteil oder Mehrleistungen erhalten Sie eine separate Rechnung. Im Fall einer andersartigen Versorgung erhalten Sie für die komplette Leistung eine Privatrechnung. Diese Rechnung reichen Sie zusammen mit Ihrer Bankverbindung bei der Barmer ein, um Ihren Festzuschuss direkt erstattet zu bekommen.

Benötigen Sie Unterstützung bei der Beantragung können Sie sich gern an die Mitarbeiter der nächsten Geschäftsstelle wenden oder die anderen Kontaktmöglichkeiten nutzen.

Sie haben weitere Fragen zum Zahnersatz?

Was Sie zum Zahnersatz noch wissen sollten

Patienten haben die Möglichkeit, eine zur Regelversorgung alternative bzw. aufwendigere Versorgung zu wählen. Der Festzuschuss bleibt dabei immer gleich, egal für welche vertragliche Versorgungsform Sie sich entscheiden. Der Zahnarzt unterscheidet zwischen gleichartigem und andersartigem Zahnersatz.

  • Gleichartiger Zahnersatz bzw. gleichartige Versorgung: Neben der Regelversorgung werden noch zusätzliche Leistungen in Anspruch genommen. Dies ist bspw. der Fall, wenn Sie Ihre Kronen nicht nur auf der Zahn-Außenfläche verblenden lassen möchten, sondern auch die Zahnschneidekanten oder Kauflächen.
  • Andersartiger Zahnersatz bzw. andersartige Versorgung: Bei einer andersartigen Versorgung wird die Regelversorgung, die für den vorliegenden Befund vorgesehen ist, nicht vorgenommen. Der Patient wählt für sich eine komplett andere Versorgung. Entscheiden Sie sich bei einem fehlenden Zahn bspw. nicht für eine Brücke, sondern ein Implantat mit Einzelkrone, ist dies eine andersartige Versorgung.

Begleitleistungen wie z. B. Betäubungen, die auch im Rahmen der Regelversorgung angefallen wären, werden über die elektronische Gesundheitskarte abgerechnet. Leistungen die ausschließlich im Zusammenhang mit einem gleichartigen bzw. andersartigen Zahnersatz stehen, wird der Zahnarzt nach der GOZ (Gebührenordnung der Zahnärzte) mit Ihnen privat abrechnen.

Mit einer Verblendung kann die Optik von Kronen oder Brücken verbessert werden. Sie haben Anspruch auf Verblendung an der Vorderseite der Zähne, also der nach außen gerichteten Zahnflächen innerhalb der sogenannten Verblendgrenzen (Oberkiefer Zähne 1-5 und Unterkiefer Zähne 1-4). Was außerhalb dieser Verblendgrenzen liegt, muss als Mehrkosten selbst bezahlt werden.  
Bei einer Kronen- und/oder Brückenversorgung zählen ausschließlich Nichtedelmetalllegierungen zur Regelversorgung. Entscheiden Sie sich für eine Versorgung mit einer Edelmetalllegierung oder einem Reinmetall, so verbleiben Ihnen die hieraus resultierenden Mehrkosten. Die BARMER darf sich daran nicht beteiligen. 
Unsere qualifizierten Ansprechpartner in der Barmer Geschäftsstelle helfen Ihnen bei allen Fragen zur geplanten zahnärztlichen Versorgung weiter. Außerdem bieten der Barmer Teledoktor und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung die Möglichkeit einer Zweitberatung an. Diese Beratung ist für unsere Versicherten kostenfrei.

Ihre Barmer-Vorteile bei Zahnersatz

  • Beteiligung an den Kosten: Die Barmer beteiligt sich an den Kosten für Zahnersatz mit einem festen Zuschuss in Höhe von 60% der Kosten für eine Regelversorgung.
  • Vorsorge lohnt sich: Wer regelmäßig zur Zahnvorsorge geht, erhält dafür einen erhöhten Zuschuss.
  • Günstige Konditionen für Zahn-Zusatzschutz: Durch unseren Partner HUK-COBURG-Krankenversicherung erhalten Sie besonders günstige Konditionen für Ihren exklusiven Zahn-Zusatzschutz.
  • Zweitberatung: Sie erhalten eine kostenfreie Zweitberatung zum Zahnersatz über den Barmer Teledoktor.

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