Eine Frau mit Rollstuhl fährt über eine Rampe
Hilfsmittel

Mobile Rampen – Hilfsmittel zum Überwinden von Barrieren

Lesedauer unter 4 Minuten

Redaktion

  • Barmer Internetredaktion

Qualitätssicherung

  • Barmer Fachbereich

1. Was sind mobile Rampen?

Mobile Rampen zum Befahren mit Rollstühlen und Gehhilfen sind transportable Rampensysteme, die Sie unterstützen, ein Gebäude zu verlassen bzw. wieder aufzusuchen. Sie ermöglichen die Überwindung von Höhenunterschieden mit oder ohne Fremdhilfe (z. B. Treppenstufen).

Rampensysteme bestehen in der Regel aus Aluminium (oder ähnlichen Leichtmetallen), ggf. auch aus Kunststoff, und weisen ein Anti-Rutsch-Material auf der Lauffläche auf, sodass ein sicheres Befahren durch den Rollstuhl oder die Gehhilfe ermöglicht wird. Sie sind entweder als vollflächige, einteilige Rampe ausgeführt, sodass sie auch durch die Hilfs- bzw. Pflegeperson genutzt werden können, oder als paarweise Rampen, die im notwendigen Abstand voneinander aufgelegt werden.

2. Bezahlt die Barmer mobile Rampen?

Mobile Rampen wie Auffahrrampen oder Teleskoprampen können als Hilfsmittel eingesetzt werden. Liegt Ihnen ein ärztliches Rezept vor, übernimmt die Barmer in der Regel die Kosten für die Rampe – gegebenenfalls abzüglich der gesetzlichen Zuzahlung.

Für Pflegebedürftige (ab Pflegegrad 1) gibt es zusätzlich die Möglichkeit, auch Türschwellenüberbrückungen (z. B. innerhäusliche Türschwellen, auch auf den Balkon/die Terrasse) oder stationäre Rampen für den Hauseingang im Rahmen von Wohnumfeldverbesserungsmaßnahmen zu beantragen. 

3. Welche weiteren Kosten gibt es bei mobilen Rampen?

Ihre Zuzahlung beträgt 10 Prozent der Kosten – mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro je Hilfsmittel, sofern Sie über 18 Jahre alt und nicht von der Zuzahlung befreit sind. Die Zuzahlung ist direkt an den Hilfsmittelanbieter zu zahlen. 

Unser Tipp für Sie: Mehr zum Thema Zuzahlung erfahren Sie hier. Haben Sie viele Zuzahlungen? Dann informieren Sie sich über die Möglichkeiten einer Zuzahlungsbefreiung.

4. Wie erhalte ich eine mobile Rampe?

Auf dem Weg zu Ihrem Hilfsmittel erhalten Sie von vielen Seiten Unterstützung – von der Barmer, Ihrer Arztpraxis sowie dem Anbieter Ihres Hilfsmittels. Den Weg zu Ihrer Rampe erläutern wir Ihnen hier ausführlich. Zusätzlich können Sie sich die einzelnen Schritte auch in unserem Erklärvideo ansehen.

Ein illustriertes "i", das für Information steht.

Schritt für Schritt zum gewünschten Hilfsmittel

In der Regel werden Sie in der Praxis ausführlich bezüglich Ihrer Versorgungssituation und den Behandlungsmöglichkeiten beraten. Der Arzt bzw. die Ärztin stellt Ihnen im Anschluss ein entsprechendes Rezept aus. Mit Ihrem Rezept können Sie Ihren gewünschten Anbieter unter unseren Vertragspartnern auswählen. Gerne helfen wir Ihnen bei der Suche eines Hilfsmittelanbieters.
Ihr Hilfsmittelanbieter bespricht mit Ihnen, welches Produkt bzw. welche Versorgung am besten für Ihre Bedürfnisse geeignet ist. 

Unser Vertragspartner leitet Ihre Verordnung anschließend zur Prüfung der medizinischen Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit sowie zur Genehmigung an uns weiter. 

Wenn Sie ein Benutzerkonto bei der Barmer haben, können Sie Ihren aktuellen Bearbeitungsstand jederzeit in der Barmer-App oder im Kundenportal Meine Barmer einsehen.

Die Einweisung in das Hilfsmittel übernimmt fachkundiges Personal des Hilfsmittelanbieters. Bei Bedarf werden Ihre Angehörigen oder Betreuende kostenfrei mit eingewiesen. 

Wann immer Sie Fragen zu Ihrer Rampe haben, steht Ihnen unser Vertragspartner mit Rat und Tat zur Seite. Beispielsweise, wenn Ihre Rampe defekt ist, wenn Sie technische Rückfragen haben oder wenn es Ihnen besser geht und Sie die Rampe zurückgeben möchten.

Aufgabe unserer Vertragspartner ist es, Sie umfassend zu beraten und für Sie da zu sein. Sie können sich darauf verlassen, dass Sie über den gesamten Zeitraum ausschließlich von geschultem und qualifizierten Fachpersonal des Hilfsmittelanbieters beraten werden. 

5. Wie finde ich einen Vertragspartner der Barmer für mobile Rampen?

In unserer Anbietersuche können Sie unter dem Begriff „Mobilitätshilfen“ und der Angabe Ihrer Postleitzahl Vertragspartner in Ihrer Nähe finden.

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Gerne helfen wir Ihnen bei der Suche nach einem Hilfsmittelanbieter über die kostenfreie Nummer 0800 333 1010 oder über unsere weiteren Kontaktmöglichkeiten.

6. Was gibt es bei mobilen Rampen sonst noch zu beachten?

Es ist wichtig, dass Sie dem Vertragspartner eventuelle Adressänderungen mitteilen. Sofern die Rampe nicht mehr benötigt wird, ist eine Rückgabe erforderlich. Beachten Sie die Hinweise, die Ihnen der Vertragspartner bei der Einweisung gibt.

Die Barmer versorgt nachhaltig. Im Lagerbestand unserer Vertragspartner befinden sich viele gebrauchte, technisch aufgearbeitete und vollständig gereinigte Rampen. Unser Vertragspartner prüft daher, ob eine geeignete Rampe direkt für Sie verfügbar ist. Durch die weitere Verwendung dieser Produkte leisten Sie einen maßgeblichen Beitrag zur Nachhaltigkeit und zum verantwortungsvollen Umgang mit Ressourcen. Die Rampe bleibt Eigentum der Barmer. Wenn die medizinischen Gründe für die Versorgung entfallen, ist das Hilfsmittel an die Barmer zurückzugeben.

7. Ihre Barmer-Vorteile bei der Versorgung mit mobilen Rampen

  • Qualifizierte Partner: Unsere Vertragspartner erfüllen alle Voraussetzungen, um die anspruchsvolle Versorgung mit einer Rampe durchzuführen.
  • Schnelle Hilfe: Eingehende Beschwerden nehmen wir sehr ernst und greifen diese umgehend auf.

Volle Transparenz über Ihre Hilfsmittelanträge in Meine Barmer

  • Jederzeit mit der Kompass-Funktion den Bearbeitungsstand eingereichter Hilfsmittelanträge einsehen
  • Alle Kosten und die Genehmigungsdauer Ihrer Hilfsmittel im Blick haben
  • Wertvolle Tipps zu Reparatur- und Wartungsansprüchen Ihrer Hilfsmittel und anderen Themen erhalten

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